Hallo,
in meinem neuen (noch nicht unterschriebenen) Mietvertrag ist Kabel-TV ausdrücklich nicht in den Betriebskosten enthalten. Ein funktionierender Anschluss ist in der Wohnung jedoch vorhanden. Im Vertrag steht folgende Klausel:
"Ein TV – Kabelanschluss liegt in dieser Wohnung an. Der Mieter ist nicht berechtigt eine Satelliten - Außenantenne anbringen zu lassen. Der Mieter ist einverstanden, den Anschluss über Kabel bei Bedarf zu benutzen und verpflichtet sich, und zwar unabhängig davon, ob er ein Rundfunk- o. Fernsehgerät betreibt, für die gegebene Anschlussmöglichkeit. Die Kosten trägt der Mieter anteilig."
Kann mir jemand das erklären? Ich bin leider nicht schlau genug, diese Klausel zu verstehen und bevor ich den Vermieter frage, wollte ich mich einmal absichern. Bedeutet das, dass ich mich verpflichte, einen Kabel-Vertrag abzuschließen? Ich schaue generell kaum TV und wenn, dann über das Internet.
Vielen Dank und beste Grüße.