Heute am 03.06. wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass ein Vermieterwechsel zum 01.06. statt gefunden hat und wir die Miete am 01.06. schon dem neuen Vermieter hätten überweisen sollen. Dieser Brief wurde vom alten Vermieter selbst in unseren Briefkasten geworfen und trägt das Datum vom 29.05. . Da wir es erst heute erfahren hatten, wurde die Miete mit unserem Dauerauftrag natürliich zum 01.06. an den alten Vermieter überwiesen. Nun meine Frage, wie lange im Vorraus muss der Vermieter seinen Mietern bescheid geben damit die Miete auf das richtige Konto überwiesen werden kann. Da ich glaube, dass sich der alte Vermieter weigern wird dem neuen Vermieter die zu unrecht kassierte Miete, zukommen zu lassen, hätte ich gern Gesetzestexte, damit dieser was zu lesen bekommt.