In unserer alten Wohnung hatten wir eine Gastherme für Heizung und Warmwasser und es bestand die mündliche Vereinbarung, dass die jährliche Wartung inkl. der Kosten komplett Sache der Mieter ist. (Im Mietvertrag steht das so explizit nicht drin, nur dass man sich als Mieter über die Betriebskosten an den Wartungen für Heizung und Warmwasser zu beteiligen hat, von einer Therme steht da nichts drin). Nun möchten wir ausziehen und der Vermieter verlangt, ihm die Wartungsberichte der letzten drei Jahre, also von 2013 bis 2015 zu sehen. Das Problem ist, dass für 2014 kein Wartungsbericht vorliegt- in dem Jahr gab es eine kleine Reraratur an der Therme und ich ging dummerweise davon aus, dass das Gerät in dem Zuge gleich mitgewarte worden ist- das ist aber nicht passiert und nun fehlt eben ein Bericht aus dem Jahr, was man ja schlecht rückgängig machen kann. Nun möchte der Vermieter deswegen einen Teil der Kaution einbehalten- ist das rechtens und wenn ja, mit wie viel wäre denn da im schlimmsten Fall zu rechnen?