Kind aus Wohngruppe hat Geld gestohlen?

Ich brauche einfach mal ein paar Meinungen zu diesem Vorfall, hier sind die Haltung der Wohngruppe und des Jugendamtes sehr konträr und ich bin mir gerade nicht mehr sicher ob ich evtl. doch falsch liege.

Ein Kind aus einer Wohngruppe hat das komplette Taschengeld der Gruppe gestohlen. Der Diebstahl ist aufgeklärt, das Kind hat alles zugegeben. Das Kind musste nun vor den Mitbewohnern den Diebstahl beichten. Die Wohngruppe hat aktuell keinem Kind /Jugendlichen Taschengeld ausgezahlt, denn dies wurde ja gestohlen. Den Kids wurde mitgeteilt das sie ihr Geld erhalten werden sobald geklärt ist wo es hin gekommen ist und wieder beschafft wurde. Damit ist gemeint: Das noch vorhandene Geld einsammeln, die Gegenstände die für das Geld gekauft wurden mit dem Täter in die Läden zurück bringen und das Geld zurück fordern, den Täter einen Teil des Geldes abarbeiten lassen, etc.

Die Wohngruppe steht auf dem Standpunkt, das Geld ist aktuell nicht da, es kann nicht ausgezahlt werden. Das Jugendamt eines der bestohlenen Jugendlichen fordert vehement das dem Kind das Taschengeld umgehend ausgezahlt wird.

Die Wohngruppe möchte das alle zusammen die Folgen eines solchen Vorfalls auch spüren und lernen was passiert.

Wenn mir einer den Geldbeutel klaut kann ich ja auch nicht zu meinem Arbeitgeber rennen und mein Gehalt noch mal fordern.

Das Jugendamt wirft der Wohngruppe nun vor Generalkonsequenzen zu vergeben. Klar, es leiden gerade auch Kids die nichts dafür können. Aber den Vorfall gab es nun mal. Wenn die Wohngruppe nun einfach allen Kids die bestohlen wurden das Geld umgehend wieder auszahlen würde lernt doch keiner was draus. Die Kids sollen ja auch nicht für immer auf ihr Geld verzichten, sondern sie bekommen es sobald sicher gestellt ist wie das Geld wieder zu beschaffen ist. Dies wird die Wohngruppe auch nicht über Monate hin ziehen, sondern braucht einfach ein paar Wochen Zeit um alles vollständig aufzuklären und Lösungen zu finden.

Wie ist eure Haltung dazu? Wie hättet ihr als Wohngruppe gehandelt? Ich bin gespannt auf eure Meinungen.

Kinder, Jugendliche, Recht, Jugendhilfe, Kinder und Erziehung, Wohngruppe
Umgangsrecht als Teil des Sorgerechts, Umgang mit Freunden?

Hallo, ich finde leider nichts wenn ich google, deshalb hoffe ich, dass jemand bescheid weiß. Im Sorgerecht ist das Umgangsrecht beinhaltet. Dies beinhaltet ja auch Umgang mit Dritten. Ich finde viele Urteile die sich auf Verwandtschaft im weiteren Sinn beziehen, aber wie sieht es mit Freunden aus. Im konkreten Fall geht es um einen 15jährigen Jugendlichen dessen Mutter ihm den Umgang mit nahezu allen Menschen verbietet die ihm wichtig sind. Diese Menschen sind in keinerlei Gefährdung für ihn. Die Vorgaben der Mutter sind vielmehr ein Akt der Dominanz und Machtausübung. Viele therapeutische und pädagogische Fachkräfte haben sich schon daran versucht eine Verbesserung der Lage herbeizuführen, die Mutter ist nicht einsichtig. Mutter ist alleine sorgeberechtigt. Der Junge lebt in einer Wohngruppe. Die Mutter macht den Fachkräften dort Vorgaben, die nicht einzuhalten sind, wie z.B. bei jedem Kontakt den der Junge außerhalb der Einrichtung hat muss die Mutter von dem Jungen gefragt werden, der Junge darf nur in ihrer Begleitung Kleidung einkaufen, ... Es ist kaum auszuhalten zu sehen das dem Jungen keine Luft zum atmen gelassen wird. Das Jugendamt bezieht sich auf das im Sorgerecht beinhaltete Umgangsrecht das der Mutter das Recht zu diesen Vorgaben gibt. Ich kann mir das nicht vorstellen, denn aus meiner Sicht ist das eine missbräuchliche Ausübung des Sorgerechts. Aber ich brauche dafür rechtlich basierte Argumente. Kann jemand helfen???

Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Familienrecht, Jugendhilfe
Mietvertrag unterschrieben und jetzt kann ich vielleicht nicht umziehen, was nun?

Mit droht gerade ein echtes kleines Drama. Ich habe den Job gewechselt für eine echte berufliche Chance, Neuaufbau eines neuen Angebots und damit für mich verbunden auch die Karriereleiter etwas hoch. Für den Job muss ich aus der Großstadt weg ziehen in einen ca 100km weit entfernten Ort. Ist ok für mich, ich hab mich drauf gefreut, auch schnell ne Wohnung gefunden und Mietvertrag unterschrieben. Bin gerade dabei den Umzug zu planen. Jetzt droht aber das das ganze Projekt nicht starten kann, weil uns die Stadt mit den Räumlichkeiten nen Strich durch die Rechnung macht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber für mich hängt echt viel dran. Wenn das Projekt nicht starten kann, dann verliere ich den Job (bin natürlich in der Probezeit und bin deshalb schnell gekündigt), dann habe ich ne Wohnung in ner Kleinstadt, die dann aber für die neue Jobsuche nen echt blöder Standort wäre. Alte Wohnung in Großstadt zu behalten wäre dagegen kein Thema, die gehört meinen Eltern und da kann ich auch einfach bleiben, aber muss eben Miete zahlen, Ohne Job und doppelte Miete für ne Wohnung in der Kleinstadt, die ich nicht beziehe, kann ich mir nicht leisten. Wie sieht so was denn rechtlich aus? Welche Chancen habe ich aus dem Mietvertrag wieder raus zu kommen, im Fall des Falles? Der Arbeitgeber wäre, wenn das Projekt nicht startet unter Umständen sogar von der Insolvenz bedroht, da ist also eher nichts zu holen. Die Wohnung ist ab 1.7. angemietet, doppelte Miete für Juli hatte ich eingeplant, aber natürlich mit dem Wissen um das Gehalt das ich im Juli erhalten hätte. Man man man, was für ein Mist!

Mieter, Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertrag
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