Fristlose Kündigung durch Mieter wegen Stromverbrauch

Hallo, ich bin am 1. März 2015 in eine Souterrainwohnung (Keller) eingezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung war alles toll. Einige Tage später war ich bei der Vermieterin zuhause und habe den Mietvertrag unterschrieben. Dann kam es wie es kommen musste, ich wurde Krank und mir ging es grotten schlecht und lag nur im Bett. Am 27.02.2015 rief mich meine neue Vermieterin an und sagte wir müssten heute unbedingt die Wohnungsübergabe machen. Ich fuhr also zur Bank holte Geld und fuhr in meine neue Wohnung. Angekommen, schaute ich das alles ok war (war es) gab meiner neuen Vermieterin das Geld und habe das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Als wir dann die Wohnung verlassen haben und die Dame meinen Namen am Briefkasten angebracht hatte, kam es:

Die Dame meinte das der Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Heizung etc.) über meinen Stromzähler laufen würde. Es ist ein Zwischenzähler eingebaut, allerdings müsse ich den Strom für die Allgemeinheit erstmal "vorlegen" und würde es am Ende vom Jahr wieder bekommen. Ich habe daraufhin regelmäßig die Zähler abgelesen und festgestellt, dass die "Allgemeinheit" in der Woche ca. 40 kWh verbraucht. Ich leige bei ca. 30-40 kWh. Als ich nun für 2 Wochen im Krankenhaus war und dann 4 Wochen in Reha, habe ich in meiner Wohnung alle Sicherungen ausgeschaltet außer einer Steckdose für meine Fritz!Box. Habe alle Stecker rausgezogen, Kühlschrank aus etc. Als ich nach 6 Wochen wieder kam und habe die Zähler abgelesen, stellte ich fest, dass auf "meinem" Zähler 35 kWh verbrauch waren und der "Allgemeinzähler" 55 kWh. Ich habe meine Vermieterin gebeten dies zu ändern und einen anderen Zähler einbauen zu lassen oder mir monatlich mit der Miete entgegenkommen soll. Beides hat sie in einem sehr frechen Ton abgelehnt.

Daher meine Frage: Kann ich das Mietverhältnis fristlos kündigen? Immerhin wurde mir das vorher nicht gesagt und im Mietvertrag steht auch nichts. Erst als ich die Wohnung übernommen hatte, habe ich davon erfahren. Umgerechnet nach Rücksprache mit meinem Stromanbieter muss ich nun für die Allgemeinheit im Jahr ca. 900 € vorlegen........

Kündigung, Mietrecht, Stromverbrauch, Mietvertrag, Kündigungsfrist
Reinigung von Gemeinschaftsfläche im Haus

Hallo, ich wohne in einem 3-Familienhaus. In der Hausordnung ist geregelt, dass jeder Mieter seinen Bereich im Treppenhaus putzen muss. Bedeutet: Die Mieter im ersten Stock müssen nur die Treppe vom 1. OG ins EG putzen. Die Mieter im Erdgeschoss müssen nur den Bereich von deren Wohnung zur Haustür putzen (ca. 3 qm).

Ich allerdings (wohne im Keller) muss von der Eingangstür die Treppe nach unten putzen ca. 15 Stufen und den gesamten Vorraum bis zu meiner Wohnungstür (ca 20 qm). Allerdings hat jeder Mieter einen eigenen Kellerraum. Somit ist der Vorraum regelmäßig versifft. Beispiel: Ich habe Samstags alles gereinigt, musste Sonntags ins Krankenhaus und Dienstags rief mich meine Vermieterin an und sagte ich soll sofort das Treppenhaus putzen es wäre total versifft. Jetzt am Samstag habe ich wieder geputzt. Am Montag war es wieder verdreckt.

Somit meine Frage: Das Treppenhaus (hauptsächlich mein Bereich wie oben beschrieben) wird von allen Mietern genutzt. Darunter auch riesen Schweine :-). Muss ich wirklich das gesamte Treppenhaus alleine putzen? Immerhin ist es Gemeinschaftsfläche. Ich benutze ja auch nicht die Treppen ins 1. OG oder im EG den Vorraum (bis auf vielleicht 50 cm um in den Keller zu laufen). Es ist nach zwei Tagen alles wieder dermaßen dreckig, dass ich eigentlich 3x die Woche putzen müsste. Gibt es irgendwo einen Paragraphen dafür? Ich finde nichts im Internet!

Ich hoffe es kann mir jemand helfen.

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