Hallo zusammen, ich habe kürzlich einen Bewerbungsbogen für eine Mietwohnung ausgefüllt, darauf war folgender Satz aufgefüht: "Reservierungsgebühr: Werden die Mietverträge angefertigt und an die Mietpartei versandt, wird durch Absage durch die Mietpartei eine Reservierungsgebühr in Höhe von einer Nettomiete fällig, die an die Vermietung zu zahlen ist." Ist das so überhaupt rechtens?