Hallo zusammen,

als unser neuer Eigentümer vorstellig geworden ist hat er auch gleich angekündigt, dass er wahrscheinlich unsere Miete erhöhen muss.

Nach § 566 BGB heißt es ja „Kauf bricht Miete nicht“ und prinzipiell scheint es ja so zu sein, dass der neue Eigentümer in den bisherigen Mietvertrag als neuer Vermieter eintritt – mit allen Rechten und Pflichten. In unserem Mietvertrag wurde damals eine Staffelmiete vereinbart, die Mieterhöhungen nach §§ 2 und 3 MHG ausschließt.

Gehen wir richtig in der Annahme, dass er kein vertragliches Recht hat unsere Miete zu erhöhen?

Hat der neue Vermieter denn das Recht auf Abschluss eines neuen Mietvertrages zu anderweitigen Konditionen oder wie lange ist er an den „Alt-Mietvertrag“ gebunden?

Kennt sich hiermit jemand gut aus?

Leider habe ich diesen Fall bisher noch nirgends im Netz gefunden…

Vielen Dank für die Antworten!!