Ich habe eine Wohnung 6 Tage nach Mietbeginn übernommen (Zählerstände sind im Protokoll aufgenommen). Der Vermieter meinte, ich solle meinen neuen Stromvertrag ab Mietbeginn vereinbaren, der Servicemitarbeiter beim Energieversorger wies mich darauf hin, dass üblicherweise der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe genommen wird, da ich vorher keine Einflussmöglichkeit auf den Stromverbrauch hatte. Fakt ist, ein späterer Vertragsbeginn bedeutet für mich weniger anteilige Grundkosten. Die Wohnung stand vorher gut 3 Monate leer Und Allgemeinstrom wird ja über die BK-abrechnung erfasst. Was gilt nun tatsächlich?