Hallo zusammen.

Meine Frage bezieht sich auf einen Schaden in der mitvermieteten Küche, der mit Auszug des Mieters festgestellt wurde. Mieter und Vermieter sind sich einig, dass der Schaden zulasten des Mieters geht. Kann der Vermieter die Reparaturkosten (entspr. Kostenvoranschlag) mit der Mietkaution verrechnen, ohne hinterher den Schaden reparieren zu lassen? Oder ist es zur Aufrechnung der Kaution notwendig, dem Mieter die erfolgte Reparatur nachzuweisen?

Danke im Voraus für eure Antworten :)