Guten Morgen zusammen,
da ich vor Kurzem umgezogen bin habe ich meinem Vermieter einen Nachmieter zur Verfügung gestellt, der am 15.05. dort eingezogen ist.
Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter eingetragen, dass der Rolladen durch mich repariert werden muss und er zu diesem Zweck 100 Euro der Kaution einbehält. Da ich mit einer Kleinreparatur gerechnet habe, habe ich das Protokoll unterschrieben, zudem hat er mich unter Druck gesetzt, den Nachmieter ansonsten nicht zu akzeptieren (Ja - wir sind nicht gerade im Guten auseinander... ) Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Ganze nicht mit kurzem auf- und wieder zuschrauben des Rolladenkastens erledigt ist. Zudem habe ich im Internet die Info gefunden, dass das Innenleben des Rolladens mich als Mieter grundsätzlich nichts angeht, da es sich um keine Kleinreparatur handelt.
Wie ist die Lage, wenn ich aber das Protokoll unterschrieben habe? Muss ich dann für die Reparatur aufkommen?
Kurzinfo zum Rolladen: Der ursprüngliche Schaden war, dass der Rolladen schief schließt, d.h. wenn er geschlossen ist, ist oben ein kleiner Schlitz zu sehen. Nun hat der Vermieter ihn bei der Übergabe nochmal ausprobiert, jetzt scheint auch die Feder o.ä. kaputt zu sein, so dass er sich nicht mehr öffnen lässt.
Vielen Dank,
Anna