Mietrecht: Gehört der Einzug von Familienangehörigen zum vertragsgemäßen Gebrauch?
Hallo,
Etwa vor 3 Monaten ist mein Vater ausgewandert, da ich großes Interesse an seiner alten wohnung hatte/habe waren wir auch zusammen bei der Hausverwaltung, Es hieß das eine mitspiegelanpassung von maximal 10% (511euro miete) berrechnet werden sollte und geplant sei mit mir einen neuen mietvertrag zu unterschreiben, und ich schonmal einziehen kann.
Aus 10% wurden fast 300Euro ..... 790 solls nun sein zu teuer!
Jetzt habe ich etwas Interessantes im netz gefunden:
" Einzug von Familienangehörigen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch"
§ 540 und § 553 BGB. § 540 BGB
Wenn sich jemand mit der Themantik auskennt wäre meine Frage, hat damit der Hauptmieter das recht zur Untervermietung an seinen Sohn?
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