Vorgeschichte siehe https://www.gutefrage.net/frage/kaution-und-heizoel-rueckzahlung?foundIn=user-profile-question-listing.
Nun, wie erwartet will ehem. Vermieterin verbrauchtes Heizöl während leerstand des Hauses nach unseren Auszug nicht erstatten (ca 1500l--> Wert 1106,-€). Ausgezogen sind wir am 1.12.2014. Nebenkostenabrechnung erfolgte im August 2015. Nach §7 Mietvertrag hatten wir Verpflichtung zur Selbstbetankung mit Heizöl. Jetzt wollen Sie nicht zahlen mit der Begründung, meine Ansprüche Ihr gegenüber seihen nach §548 verjährt.
Aber Nebenkosten unterliegen doch eigentlich nicht der kurzen Verjährung, zumal wir keine NK Abrechnung erstellen, sondern der Vermieter, trotz dass wir die Pflicht zur Selbstbetankung hatten ?
Angemahnt haben wir dass auch schon mündlich bei Auszug (Kommentar: Sie könnes ja abpumpen) und desöfteren mündlich vor Nebenkostenabrechnung und der Ölstand wurde im Protokoll nicht unterschrieben aber von einen Zeugen.