Wohngebäudeversicherung - Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen?

Habe mit meiner Frau ende letzten Jahres mit meiner Frau zusammen Eigentum erworben, welches tatsächlich am 06.03.2015 im Grundbuch verzeichnet war. Unsere Vorbesitzerin hat eine Wohngebäudeversicherung bei der Gothaer. Diese haben wir ordnungsgemäß gekündigt und eine neue bei einer anderen abgeschlossen. Vertragsbeginn 01.04.2015. Jetzt meldete sich vor 6 Wochen die Ergogruppe, das wir Eigentum haben und bei Ihnen versichert währen. Hintergrund, wovon wir bis vor 6 Wochen nichts wussten, das unsere Voreigentümerin mit der Ergo-Versicherung einen Vertrag ?!!! geschlossen hat (liegt uns nicht mal vor), welcher zum 01.04.2015 zu laufen beginnt. Diesen hat sie bereits anfang 2014 wahrscheinlich unterschrieben. Zu laufen beginnt dieser aber erst 01.04.2015 da sie nicht vorzeitig aus Ihrer Versicherung kam, welche wir im Endeffekt nochmals kündigten. Gotherer-Versicherung hat uns aber auch nichts von schon vorliegender Kündigung der Versicherung durch Alteigentümerin gesagt. Müssen wir nun den Folgevertrag übernehmen, obwohl wir ordnungsgemäß die tatsächliche Versicherung (Gothaer ) gekündigt haben, vor Übergang in Folgeversicherung. Wir haben mit denen keinen Vertrag geschlossen und diesen angeblich auf uns übergegangenen erkennen wir auch nicht an, da die tatsächlich wirksame Wohngebäudeversicherung ja von uns wie lt Gesetz gefordert gekündigt wurde. Was haben wir mit evtl. Folgeverträgen von Alteigentümern zu tun, die noch in der Zukunft liegen. Die Alteigentümerin wusste zu diesen Zeitpunkt wahrscheinlich auch noch nicht das sie verkaufen wird. Sie hat einfach den Folgevertrag vergessen, den wir nach unserer Meinung eh nicht übernehmen müssen, weil er nicht Bestand, nicht wirksam währe.

Danke !!

Versicherung, Recht
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