Es besteht ein Mietvertrag zwischen einem Mieter und zwei Vermieter (Ehepaar).

Nun geht der Ehemann zum Anwalt, unterschreibt eine Vollmacht und die Kündigung wird durch den Anwalt ausgesprochen.

Ist so eine Kündigung unrechtmäßig weil nur der Ehemann die Vollmacht unterschrieben hat, und die Ehefrau nicht?