Hallöchen, ich versuche mich so kurz wie möglich zu halten. Ich stand bis vor kurzen noch in einen alten Mietvertrag als Hauptmieter mit drin, ich bin schon vor 3 Jahren aus der besagten Wg ausgezogen, der Vertrag hätte damals von beiden Hauptmietern gemeinschaftlich gekündigt werden müssen um mich aus dem Mietverhältniss zu entlassen. Der 2 Hauptmieter wollte das damals nicht. Lange Rede kurzer Sinn, Der 2 Hauptmieter zahlte die Miete nicht mehr, die Wohnung wurde fristlos gekündigt .

Meine Frage ist nun ob es ein Gericht berücksichtigt das ich schon lange nicht mehr in der Wohnung gewohnt habe wenn es zu einer Kostenverteilung der Mietschulden auf mich und den 2ten Hauptmieter kommt.

Liebe Grüße