Ein Lichtschalter in meiner Mietwohnung hat sich funkensprühend verabschiedet. >.< Ich habe meinem Vermieter den Schaden gemeldet. Mein Vermieter wollte sich direkt kümmern, meine Vermieterin ist aber der Meinung, ich muss mich um die Durchführung der Reparatur kümmern und auch die Kosten übernehmen. Eine klare Regelung diesbezüglich gibt es im Mietvertrag (von 2002) nicht.
Muss ich als Mieter die Reparaturkosten für einen defekten Lichtschalter übernehmen?
Mietrecht,
Bagatellschaden