Hallo, ich verzweifele am Mietrecht.

Unser Hauptmieter (6er WG) fordert eine Nachzahlung für das vergangene Jahr. Soweit ist ja alles rechtens, wenn ich das richtig verstanden habe.

Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Kann diese Forderung mit einem noch nichtmal frankierten (also einfach eingeworfenem) Brief gestellt werden? Braucht man dazu nicht ein Einschreiben? Könnte ich jetzt also einfach so tun, als wäre der Brief nie bei mir angekommen?

  2. In unseren Mietverträgen wird die Miete als Pauschalmiete aufgeführt. Zwar sind die einzelnen Posten (Gas, Strom, etc.) aufgeführt, aber nicht einzeln aufgeschlüsselt. In einem weiteren Absatz steht, dass sich die Untermieter an Nachzahlungen zu beteiligen haben, aber auch an Rückzahlungen beteiligt werden würden. Nun ist natürlich nicht eine Rückzahlung, sondern eine Nachzahlung der Fall und ich möchte wissen, ob ich mich an dieser tatsächlich (weil es im Mietvertrag steht) beteiligen müsste oder ob ich mit der pauschalen Abrechnung der Kosten rechtlich an keinen Nachzahlungen beteiligt werden kann.

Dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass jeder von uns Untermietern monatlich zusätzlich 20-30€ gezahlt haben, die in die Taschen des Hauptmieters gewandert sind, ohne, dass wir davon überhaupt wussten. Damit wäre also eigentlich meine Nachzahlung in Höhe von ca. 250€ beglichen, oder?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand dazu helfen könnte. Die bisherige Recherche ergab zwar, dass ich wahrscheinlich im Recht wäre, aber ich würde gern auf Nummer sicher gehen.

Vielen Dank und viele Grüße missvankuchen