Hallo zusammen! Ich habe heute eine Frage in Sachen Mietrecht.

Beim Einzug in meine Wohnung und der Übernahme selbiger habe ich vermerkt, dass das Lüftungsgitter im Bad kaputt ist. Das Metall ist stellenweise aufgebrochen, sodass dort größere Löcher sind, und es hängt schief herunter. An sich hat mich das anfangs nicht gestört.

Jedoch habe ich schnell bemerkt, dass dort Spinnen hausen. Eigentlich auch nicht weiter schlimm. Nun ist es jedoch so weit gekommen, dass ich jeden Tag 4-5 große Spinnen (keine Oma Langbein, sondern eine andere, ähnliche Art) mit dem Staubsauger wegfangen muss und ich als Frau mit Spinnenphobie jeden Morgen den Mut aufbringen muss, das Bad zu betreten und zu hoffen, dass sich nicht direkt eines der Biester auf meinen Kopf abseilt (was i.Ü. bereits mehrfach vorgekommen ist).

Ich habe überlegt, mir ein Fliegengitter zu besorgen und das vor dem Lüftungsschacht anzubringen. Nun stellt sich mir aber derzeit eher die Frage - muss der Vermieter das kaputte Gitter nicht vielleicht sogar austauschen?

Im Mietvertrag konnte ich dazu leider nichts entdecken.

Ich freue mich über jeden Hinweis!

Liebe Grüße,

Jessi