Hallo,
Nach erfolgter Wohnungsbesichtigung hat mich die zuständige Hausverwaltung angerufen und mir per Telefon die Zusage für die Wohnung erteilt. Daraufhin wurde mir eine weitere Bestätigung per Mail zugeschickt mit den Musterverträgen, welche schon meinen Namen und etwaige Daten enthielten. Ich sollte meinerseits eine Bestätigung, mit der Absicht das Mietverhältnis zu beginnen, übermitteln. Dies ist ebenfalls geschehen. Es fehlte nur noch die Vertragsunterzeichnung vor Ort.
Nun, einige Tage später, bekomme ich eine Mail mit der Absage für die Wohnung. Grund: Die Vermieter haben einen anderen Nachmieter bestimmt.
Frage: Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Was kann man einfordern? Wäre die Sachlage anders herum und ich hätte abgesagt, hätte die Hausverwaltung definitiv die Zahlung von min. einer Monatsmiete eingefordert.