Muß der Laminatfußboden, der bei Einzug in der Wohnung lag bei Auszug rausgerissen werden von mir?

Gestern war Wohnungsbesichtigung der Wohnungsgenossenschaft bezüglich der leidigen Schönheitsreparaturen. Im MV ist ein üblicher Fristenplan vorgegeben (3,5,7 Jahre je nach Abnutzung) mit den klassischen Arbeiten wie Streichen der Wände, Heizungen, Fußböden etc.pp. Als ich vor 11 Jahren einzog, lag in der ganzen Wohnung Laminat. Lediglich nicht im Arbeitszimmer, da habe ich auf eigene Kosten Laminat verlegen lassen. Für das Streichen der Wände gab es damals das Geld zurück (den Kontoauszug mit dem Posten "Reparaturkosten" habe ich noch.). Nun verlangt die Genossenschaft, daß ich bei Auszug alles neu streiche. Und den Laminatboden überall rausreisse, da er mir gehören würde. Ist das rechtens? Letztes Jahr wurde im Häuserblock gegenüber sowie dieses Jahr die Wohnung über mir wochenlang von der Genossenschaft renoviert. Kacheln und Fliesen in Bad und Küche rausgerissen, ebenso die Toilette, Waschbecken und die Elektrik neu verlegt. Ich kann mir kaum vorstellen, daß dies in meiner Wohnung nach Auszug nicht ebenfalls passiert.Nachzuweisen ist dies natürlich vorerst nicht. Die komplette Ausführung der Schönheitsreparaturen (Heizung hat z.B. Lackschaden nachdem techem neue Meßkörper eingesetzt hatte) insbesondere das komplette Entsorgen des Laminats auf meine Kosten erscheint mir willkürlich. Angeblich habe ich das vom Vormieter übernommen (den es damals garnicht gab) und in meinem Übergabeprotokoll ist überhaupt nichts vermerkt. Habe ich irgendwelche rechliche Grundlage, dies zu verweigern? Die Unterschrift gestern habe ich nicht gegeben und erstmal um Zusendung des gestrigen Protokoll gebeten.

Mietrecht, Reparatur, Auszug
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