Die Klingel und der Türöffner meiner Mietwohnung funktionieren, jedoch nicht die Gegensprechanlage. Dies war schon vor dem Einzug der Fall. Wir haben auch kein Türspion also lässt man einfach jeden ins Treppenhaus und muss die Tür zur Wohnung öffnen, um zu sehen wer es ist. Kann man darauf bestehen, dass die Gegensprechanlage auf Kosten des Vermieters repariert wird? Und gibt es ein Gesetz dafür, dass vorhandene Geräte auch zu funktionieren haben? Der Mieter redet sich nämlich gerne aus Kosten raus..