Hallo,

muss ich bunte Wände (Grün, ...) im Haus bei Auszug streichen? Prinzipiell ja, aber auch im vorliegenden Fall:

Im Mietvertrag steht eine Renovierungsklausel (übliche Zeitrahmen: 3 und 5 Jahre): Wir sind 10/2013 eingezogen und gedenken im Jan 2016 auszuziehen (<3 Jahre) - > Prinzipiell keine Renovierung notwendig, nur Ausbesserungen

Im Vertrag ist eine Abgeltungsquoteklausel für Renovierungen enthalten - > Klausel nicht gültig nach aktueller Rechtsprechung

Folgende Klausel ist enthalten: "Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung mit neutralen Farben zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war" -> Dies würde prinzipiell ein Streichen der Wände erfordern, aber die Farbe wurde vom Vermieter vor Einzug als Erstanstrich aufgetragen (wir wurden explizit vom Vermieter nach der Farbgebung gefragt). Wir haben nur die Mehrkosten für die Farbe übernommen.

Schlussfolgerung: Somit lagen bereits zu Vertragsbeginn am 01.10.2013 die farbigen Wände vor ("... bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war"), so dass ein Überstreichen der farbigen Wände nicht erforderlich ist. Nur Ausbesserung, aber kein Auftragen von weißer (heller) Farbe.

Liege ich mit meiner Schlussfolgerung richtig?

Danke für Eure Einschätzung.