Hallöchen,
Also ich werde bald ausziehen und möchte am liebsten den Geschirrspüler mitnehmen. Im Mietvertrag steht lediglich bei Mietgegenstand: In die Küche ist eine Einbauküche mit Herd, sowie Kühlschrank eingebaut. Also kein Wort von einem Geschirrspüler .
Als ich vor zwei Jahren eingezogen bin, sagte mir die Vormieterin sie hätte den Geschirrspüler von den Vormietern abgekauft und würde mir den ebenfalls für einen bestimmten Geldbetrag überlassen. Ich gehe davon aus das die Spülmaschine meine ist, da ich das Gerät gekauft habe. Also kann ich doch auch damit ausziehen oder kann mein Vermieter mir das verbieten?