Mietobjekt ist das OG eines Zweifamilienhauses mit vermieteten Garten. Der Wortlaut im Mietvertrag ist wie folgt:

§1 Mieträume / Mietfläche

Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Wohnung im Obergeschoss des Hauses ........... bestehend aus 4 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad/WC, 1 Hausflur, 1 Kfz-Stellplatz, 1 Garage.

Die Wohnfläche beträgt ca. 100 m². Die Gartenfläche beträgt ca. 1000 m². Die Waschküche wird gemeinschaftlich von beiden Mietparteien genutzt.**


Nun werden seit Tagen durch ein durch den Vermieter beauftragtes Unternehmen mit schwerstem Gerät (u. a. Bagger) sämtliche Hecken, welche zum Sichtschutz von aussen dienten, entfernt. Es wurde keine Rücksprache mit mir gehalten. Ist das in der Form gesetzlich in Ordnung?

Des weitern interessiert mich, ob ich laut o. a. §1 des Mietvertrages den alleinigen Anspruch auf die 1000 m² Garten habe, oder ob dieser mit den Mietern im UG geteilt werden muss, weil die beidseitige Nutzung der Waschküche extra im Vetrag aufgeführt ist?