Meine Tochter hat mündlich eine Wohnung zugesagt die sie ab 01.10.2017 mieten wollte. Da sie aus finanziellen Gründen die vorher nicht absehbar waren diese Wohnung nun nicht mieten kann, möchte die Vermieterin eine schriftliche Kündigung des mündlichen Vertrages und die Mietzahlung bis sie einen Ersatzmieter gefunden hat.

Muss der Vertrag schriftlich gekündigt werden bei mündlicher Zusage? Muss die Miete wirklich bis ein Nachmieter gefunden wird gezahlt werden ?