Laut Mietvertrag benötige ich eine schriftliche Zusage für "bauliche Veränderungen". Ich wohne mit meiner Frau und drei Kindern ((5J,8J,10J) in einer vier- Zimmerwohnung (eins davon Durchgangszimmer). Nun wäre es möglich das eine Kinderzimmer (ca. 25qm) durch eine Leichtbauwand zu trennen. Die Kinder kommen in das Alter, wo sie eine Rückzugsmöglichkeit benötigen.

Mein Vermieter hat eine Zustimmung nach schriftlicher Anfrage verweigert.

In anderen Wohnungen im Komplex wurden in vielen Wohnungen (die auch teurer vermietet wurden) Trennwände eingezogen.

  1. Frage: ist eine Trennwand eine "bauliche Maßnahme", wenn ich ein Kaution anbiete, um sie bei Auszug zurückzubauen, dürfte ich trotzdem bauen?
  2. Frage Kann der Vermieter verklagt werden auf Schikaneverbot, wenn er bei anderen Mietwohnungen (identischer Schnitt) selber Trennwände einbaut, es mir aber verweigert?