Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt und heute war jemand von der Verwaltung bei uns und meinte, wir müssen die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand übergeben. Kurze Zusammenfassung der Räume: - Wohnzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton Cappuccino
- ein Kinderzimmer keine Tapete, sondern selbst verspachtelte glatte Wände mit dem Farbton dunkel Blau Die Verwaltung meint die Wände müssten nun weiß gestrichen werden.

Wir haben damals (vor 9 Jahren) vertraglich die Wohnung unrenoviert und im tapezierfähigen Zustand übernommen.

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt "Rückgabe der Mietsache"

(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. (2) Hat der Mieter Änderungen an der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen.

Was ist die genaue Definition zu "tapezierfähig"?

Der Begriff "tapezierfähig" heisst nix anderes, als daß Sie einen Untergrund haben, auf dem eine Tapete hält. (Aussage eines Malermeister) laut Google 

Wir sind der Meinung das die Wände auch mit den Farbtönen tapezierfähig sind. Das die Wände weiß sein müssen, steht nirgendwo.

Gibt es vielleicht zu sowas Gerichtsurteile? Müssen wir überhaupt etwas renovieren? Fragen über Fragen. Es wäre schön antworten zu erhalten Danke! VG AndreasKi