Sich vor dem Arbeitsgericht alleine vertreten (ohne Anwalt), ist dies môglich?

Hallo, ich würde mich bei meiner Kündigungs Schutzklage gegen meinen Arbeitgeber gerne selber vertreten.

Bei dem Gütetermin war ich schon alleine und zu dem bald stattfindenden Kammertermin möchte ich auch alleine hin gehen..

Das ganze aus Kostengründen, die Anwälte sind mir einfach nicht genau genug mit ihrer Kosten einschätzung (habe leider keine Rechtsschutz Versicherung). 2.000€ würde mich das aber wohl locker kosten..

Deshalb folgende fragen:

1: Ist es überhaupt erlaubt? Denn in der Gerichts Ladung steht folgendes: „Das persönliche erscheinen des Klägers und eines instruierten der Beklagten zu diesem Termin wird angeordnet. Sie sind vor dem Protokoll geladen.“

2: Ich muss nun auch bald schriftlich meine Antwort auf die des Arbeitgebers einreichen.. Ist dies möglich mit eigenen Worten?

3: Mein Bruttogehalt betrug 1.800€. Das heisst doch das ich alleine im schlimmsten fall nur die Gerichtskosten tragen muss (ca.300€), ist das in etwa korrekt?

4: Was empfiehlt ihr mir alleine vor Gericht, gibt es dort Fehler die sich allein vertredende immer wieder machen?

Ich hoffe sehr das mir vor Gericht auch alleine eine faire Chance gegenen wird, finde es nicht fair das man vor dem arbeitsgericht seine Anwaltskosten auch im Siegesfall selber tragen muss..

Bin für jeden tip dankbar..

Danke im vorraus..

Standort: Hamburg

Kündigung, Kündigungsschutzklage, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsgericht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.