Hallo zusammen , 

ich ziehe im Oktober in meine neue Wohnung. 

Den Mietvertrag habe ich bereits im Juli unterschrieben.

In der Wohnung sind das Wohn- sowie das Schlafzimmer mit Parkettboden ausgestattet, was auch im Mietvertrag so angegeben ist.

Leider habe ich erst beim zweiten Hinsehen erkannt, dass der Parkettboden Abnutzungsspuren sowie Macken/Kratzer aufweist,.die nicht ohne sind. Bin da leider etwas blind gewesen 🤣

Er müsste also abgeschliffen und neu versiegelt werden. 

Der Vermieter tut sich da schwer. Wie sieht es rein rechtlich gesehen aus? 

Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Boden aufbereitet wird oder habe ich durch den Vertragsabschluss den Zustand des Bodens so anerkannt? 

Im Mietvertrag gibt es keine Klausel, die besagt das ich den gegenwärtigen Zustand der Räume durch Vertragsabschluss akzeptiere.

LG

Björn S.