Wir bewohnen seit 3 Jahren ein Einfamilienhaus zur Miete,den Garten haben wir damals selber hergerichtet und nach unserem Geschmack gestaltet.da an der Terrasse ein gut besuchter Wanderweg vorbeigeht, konnte uns damals jeder auf die Terrasse und ins Wohnzimmer gucken. Als sichtschutz haben wir an der Terrasse eine sichtschutzhecke aus Bambus gepflanzt, ca 4 Meter.diese wird von uns regelmäßig geschnitten, auch haben wir beim Kauf darauf geachtet, keinen austreibenden Bambus zu pflanzen. Der Vermieter hat uns nun aufgefordert,den Bambus entweder auszupflanzen oder in Kübel umzusetzen, da er einen austrieb der Pflanzen befürchtet. Gleichzeitig hat er uns eine Frist von 4 Wochen gegeben und angekündigt, nach Ablauf der Frist, den Bambus auf unsere Kosten fachmännisch zu entsorgen.

dazu meine Fragen.

Darf mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Garten Pflanze, wenn der Garten vorher eine reine Einöde und ein reines Gemüsebeet war?dazu ist zu sagen, der Garten hat eine Größe von ca 300 qm.

hat er das Recht, ungefragt unseren Garten zu betreten und eine Firma zu beauftragen, Veränderungen vorzunehmen, die wir bezahlen sollen?


vielen Dank für qualifizierte Antworten