Mein ehemaliger Vermieter besteht darauf, 180€ Malerkosten in Rechnung zu stellen. Die Wohnung wurde weder vor Einzug noch nach Auszug gestrichen bzw. in sonstiger Weise renoviert.

Im MV steht: "Jährlich werden 60€ berechnet, d.h. bei 3 Jahren 180€, bei 5 Jahren 300€. Bei einer längere Mietdauer bleibt es bei 300€."

Laut Mieterverein ist die Klausel allerdings ungültig, auch wenn ich den Vertrag unterschrieben habe. Dies habe ich dem Vermieter bereits mitgeteilt, er besteht aber auf die 180€. Leider hat der Mieterverein momentan Betriebsurlaub, weshalb ich erstmal eine Weile keine Antwort erhalten kann… 

Hat der Mieterverein Recht, dass ich die Kosten nicht bezahlen muss? Könnten Sie mir eventuell etwas zukommen lassen, dass ich dem Vermieter weiterleite, um ihn darauf aufmerksam zu machen? Ein Paragraph, auf den ich mich berufen kann oder ähnliches?