Es scheint gängige Praxis von Vermietern zu sein, sich vor allem in dem Fall, dass einem Mieter eine Abmahnung erteilt werden soll, an Dritte wie beispielsweise Haus & Grund zu wenden, um sich von dort rechtssichere Unterstützung zu holen. Das ist ja auch soweit erstmal in Ordnung und auch sinnvoll.

Wenn dann allerdings dieser Dritte, im vorgenannten Beispiel also Haus & Grund, eine Abmahnung als Bevollmächtigter des Vermieters versendet, scheint mir hier ein Verstoß bzgl. der Datenweitergabe vorzuliegen, sofern nicht mietvertraglich bereits ein solches Vorgehen ausdrücklich vereinbart wurde.

Mit dieser Ansicht stehe ich in meinem Freundeskreis völlig allein da, allerdings kann mir keiner begründen, wieso die Datenweitergabe seitens des Vermieters an Haus & Grund rechtens sein sollte, da ja außer den ohnehin allgemein zugänglichen Adressdaten auch Angaben zum Grund der Abmahnung weitergegeben werden müssen.

Wenn da evtl. mal jemand Licht in mein persönliches Dunkel bringen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Falls es einen Unterschied machen sollte: Im oben geschilderten Beispiel sind wir von einem Privatmenschen als Vermieter ausgegangen, also nicht von einer Genossenschaft o. ä.