ich vermiete ein Haus mit 2 WE. Die untere Wohnung ist seit ca. 20 Jahren an denselben Mieter vermietet. Im MV ist die Wohnung, die Gartennutzung und eine Doppelgarage eingeschlossen. Anschließend an die Garage ist ein Raum, der nicht separat genannt ist. Dort stellt der Mieter u. a. seine Fahrräder ab, lagert Holz etc. Die Mietpartei des OG (neu) möchte dort ebenfalls ihre Fahrräder abstellen, leider ist aber kein Platz mehr. Kann hier der "alte" Mieter die Nutzung unterbinden? Die neue Mieterin muss allerdings die Garage durchgehen, um zu dem Raum zu gelangen. Danke für eine kurze Info.