Wir als Vermieter wollen für unsere Hasen auf unserem Grundstück einen fachmännischen Elektrozaun (Hütezaun) für unsere Hasen auf der Wiese setzen. Er dient zur Abwehr gegen fremde Tiere. Die Wiese wird komplett eingezäunt. Er meinte, das wäre gesetzlich nicht möglich. Er wird aber mit Schildern zusätzlich gesichert. Kinder können nicht lesen. Ich verwies auf die Aufsichtspflicht. Er will damit weiter gehen. Laut seinem Mietvertrag steht nur der Punkt .. Gemeinschaftseinrichtung unter Beachtung der Hausordnung Garten/Gartenanteil nutzen. Nichts weiter. In der Hausordnung selbst wird nicht auf die Gartennutzung eingegangen. Der Garten selbst befindet sich neben dem Haus, die Wiese ist durch unsere Garage Sitzecke und Einfahrt getrennt. Zählt nun die Wiese als Garten oder nicht? Kann mir ein Mieter solch einen Zaun verbieten, weil seine Enkel eventuell mal zum Spielen auf der kleinen Wiese wollen, oder kann ich dieses untersagen, denn die darauf befindliche Schaukel ist unser Privates, welche wir wegen Nichtnutzung abbauen werden. Oder wäre es ratsam den Passus aus dem Mietvertrag durch Kündigung entfernen zu lassen? Ich bin zur Zeit ratlos. In meinen Augen ist die angrenzende Sitzecke unser Privateigentum, die im Mietvertrag nicht zur Nutzung enthalten ist, sowie die angrenzende Wiese. Der Garten ist links vom Haus, die Wiese hinter dem Haus. Ich könnte einiges an Rat gebrauchen.