Durch zweimaligen Verwalterwechsel wurde die Nebenkostenabrechnung 2015 nicht fristgerecht erstellt. 2016 wurde die Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft. Im Januar 2017 teilte mir die alte Eigentümerin mit, dass es mit der Abrechnung für 2015 noch dauern würde.

Jetzt bekam ich die Nebenkostenabrechnung für 2015 und für den Anteil von 2016, in dem sie noch Eigentümerin war von ihr zugeschickt. Die Aufstellung der Verwaltung hat ein Datum von Ende Mai.

Zuerst mal: Geht das die alte Eigentümerin überhaupt noch etwas an? Muss nicht der neue Eigentümer die Nebenkostenabrechnung stellen?

Darf die Nebenkostenabrechnung 2015 so lange bei (egal welchem) Eigentümer liegen, bevor er die an mich weiter gibt? Schließlich ist schon Mitte September.

Dürfen die Nebenkosten anteilig abgerechnet werden mit dem Vermerk, der Rest würde dann vom jetzigen Eigentümer eingefordert?

Wenn ich mich richtig eingelesen habe, wären alle weiteren Fragen vom Tisch, da die alte Eigentümerin komplett aus der Nummer raus ist.


Kann mich da jemand in die richtige Richtung schubsen, bevor ich da zurückschreibe?