Mietzusage vom Vermieter zurückgezogen. Welche Rechte habe ich?

Hi, im Mai wollte ich eigentlich zu meinem Freund ziehen (in eine 3-er WG), nachdem seine Vermieterin uns das angeboten hatte, da unsere gemeinsame Wohnungssuche ziemlich erfolglos verlief. Leider hatten wir noch keinen schriftlichen Vertrag, sondern uns auf ihre mündliche Zusage verlassen. Zunächst hatte sie auch nichts gegen den Einzug und auch nicht gegen meine Haustiere, die ich mitgebracht hätte. Meinen Hund mochte sie sogar sehr gerne. Aber etwa 2 Wochen vor dem Einzug wollte sie nicht, dass ich meinen Kater mitbringe, aus Angst er könnte ihrem Kater etwas antun, falls die beiden sich im Hausflur begegnen. (die Vermieterin wohnt ein Stockwerk über meinem Freund). Wir konnten sie nur kurz beruhigen, da wir ihr versicherten, dass mein Kater während der "Eingewöhnungsphase" nach dem Umzug ohnehin nicht aus der Wohnung darf und man die Katzen auch langsam aneinander gewöhnen kann. Danach gab es wieder ein Einverständnisvon ihrer Seite. Kurz darauf kam sie mit der Ausrede, dass sie alles falsch verstanden habe. Sie sei davon ausgegangen, dass ich nur vorübergehend bleiben wollte und hat mir ein 2-wöchiges "Besuchsrecht" gestattet. Durch Zufall habe ich gelesen, dass auch eine mündliche Zusage als Vertrag zählt. Kann ich also irgendwelche Ansprüche geltend machen? Z.B. wegen wegfalls des Einkommens oder ähnliches? Denn besonders ärgerlich an der Sache ist auch, dass ich nur aufgrund ihrer Zusage meinen Job gekündigt habe, da die Wohnung selbst weit weg von meinem Arbeitsplatz und Wohnort ist und eine andere Stelle konnte ich auch nicht annehmen, denn ich hatte ja jetzt dort keinen Wohnsitz. Außerdem musste ich mir jetzt eine teurere Wohnung anmieten.

Hat irgendjemand eine ähnliche Situation erlebt?

Danke schon einmal im Voraus. =)

Evie

Miete, Mietrecht, Vertrag
Keine Zimmerabnahme und jetzt werde ich beschuldigt?

Sorry für den Titel, etwas blöd formuliert,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin vor 2 Monaten aus meinem WG Zimmer ausgezogen und in ein neues umgezogen. Beide Zimmer gehören einer Wohngenossenschaft, ist ähnlich wie ein Studentenwohnheim.

Nach dem Auszug sollte eigentlich eine Zimmerabnahme gemacht werde, damit ich meine Kaution vollständig zurück erhalte. Leider war der zuständige Angestellt nicht sehr kooperativ. Er hat mir einen Termin vorgeschlagen, sehr kurzfristig, der mir zeitlich nicht passte. Ich habe gefragt, ob der darauffolgenden Tag passen würde? Es kam keine Antwort mehr. Auch auf Anrufe hat er nicht reagiert.

Ich bin nun schon umgezogen und habe das der Wohngenossenschaft gemeldet. Das es keine Zimmer Abnahme gab und ich den Zuständigen nicht erreiche bzw keine Rückmeldung bekomme. In der Zeit ist schon jemand neues in das Zimmer eingezogen.

Ich bekam als Antwort: trotz neuer Bewohnerin muss die Zimmerabnahme gemacht werden, der zuständige Herr kommt AUF SIE ZU!

Es kam aber wieder keine Meldung. Meine Uni hat wieder angefangen und nun ja, ich hab mich nicht mehr darum gekümmert, weil es mir langsam zu blöd war, mit diesem Herrn. Er war auch während meiner Wohnzeit bei Fragen und Problemen nie erreichbar.

Jetzt 10 Wochen später erhielt ich immer noch keine Kaution. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort: "Das Abnahmeprotokoll wurde uns erst diese Woche überreicht. Aber im laufe dieser Woche bekommen sie die Kaution."

Jaja schön wärs. Paar Tage später bekam ich per Mail eine Abrechnung, das 200 Fr. abgezogne wurden. Ich habe nun da Angerufen und nachgefragt. Antwort: "Die Frau die dafür zuständig ist, ist leider bis nächste Woche nicht da, aber soweit ich gehe, war es wegen der fehlenden Reinigung. Ich kann es aber nicht garantieren."

Mein Frage jetzt, wie kann man mir ohne Zimmerabnahme denn unterstellen, ich habe das Zimmer nicht gereinigt und dann 200 Fr. abziehen? Allein weil ja das Abnahmeprotokoll auch erst jetzt eingereicht wurde? Und es lebt ja schon lange jemand neues in dem Zimmer?

Kann mir jemand Auskunft geben, wie die rechtliche Lage ist. Kann man mir im Nachhinein noch Sachen unterstellen und in Rechnung stellen, wenn es keine Zimmerabnahme gab, die das beweist? Und ist es meine Schuld, wenn ihr Angestellter nicht in der Lage ist sich bei mir zu melden?

Ich bin super verärgert und 200 Fr. sind leider recht viel. Ich seh es kommen, dass das nächste Woche eine elend lange Diskussion geben wird.

Miete, Recht, Kaution, Jura, Rechtliche Lage
Miete Fristlos kündigen: kein Warmwasser, keine Heizung?

Hi, ich habe am 30.5. einen Untermietvertrag für Miete ab den 1.6. geschlossen, bin aber erst gestern (9.6.) eingezogen. Ich hatte lediglich am 2.6. Sachen in die Wohnung gestellt, bin aber am selben Tag noch 300km zu meinen Eltern gefahren, bei denen ich bis zum 9.6. geblieben bin. Ich hatte am 2.6. die Vermieterin getroffen und ihr gesagt, dass ich erst in einer Woche einziehen würde.

Meine Vermieter (Hauptmieter) wollten ab Einzug einen Zählerstand machen, leider waren sie bisher und sind immer noch nicht Zuhause und ich weiß nicht wann sie wieder kommen. Ich habe gestern die Zähler abfotograftiert, damit mein Stromverbrauch bis sie wieder kommen, dokumentiert ist.

Da die Wohnung Souterrain (Keller) ist, ist sie sehr kalt. Sie verfügt über KEINE Heizung, aber es ist ein Gasheizer eingebaut, welcher bei Demonstration am Tag der Besichtigung nach einigen Versuchen funktioniert hat, nun aber gar nicht mehr!

Ich wollte heute duschen gehen, aber nach 10 Sekunden ist das Wasser eiskalt geworden.

Mein Verdacht ist/war, dass die Vermieter viell. das Gas abgestellt haben, weil die Zähler (Wasser + Strom) noch nicht abgelesen worden sind.

Aber Warmwasser gibt es immer in Schüben (10-40 Sekunden Warmwasser, dann kalt). Deshalb bin ich mir bei diesem Verdacht nicht sicher, ob das Gas abgestellt ist oder einfach die Gasleitung defekt ist?

Auf jeden Fall habe ich am 31.5. also schon vor Einzug die Warmmiete bezahlt. Jetzt sitze ich in einer kalten Wohnung ohne Möglichkeit meinen körperlichen Hygienestandard beizubehalten. Ich musste mir Wasser kochen, damit ich mich in einem Eimer (lol) waschen kann, aber dafür habe ich nicht bezahlt. Ich habe für eine ordungsgemäße Wohnung gezahlt, welche ich ordungsgemäß nutzen kann.

Ich habe mittlerweile eine andere Wohnung im selben Stadtteil gefunden und möchte einfach hier weg, weil anfangs alles super ausgesehen hat, aber nun Probleme nach Problemen erscheinen.

Kann ich fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen, da ich schließlich von meinem Geld nicht bekommen habe, wofür ich bezahlt habe?

Der Untermietvertrag ist unbefristet, die Vermieter sind Hauptmieter des Gebäudes, es gibt zwei weitere (Unter-?)Mietparteien, welche Standardwohnungen haben. Die Souterrainwohnung wird möbliert vermietet.

Danke!

Kündigung, Miete, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Rechte, Gesetz
Trotz Arbeit habe ich Geldsorgen?

Seit April 2017 bin ich in einem unbefristen Arbeitsverhältnis. Ich bin gelernte Kauffrau im Einzelhandel. Verdiene aber nur 10€ Brutto die Stunde und Arbeite 30 Stunden die Woche. Nach Ende der Probezeit (6 Monate) könnte ich einen Vollzeit Vertrag bekommen. Trotzdem würde das Geld nicht reichen.

Meine monatliche Miete beträgt 450€ + Gas 70€ + Strom 50€. Hinzu kommt die Autoversicherung von ca. 90€ im Monat und tanken muss ich ca. 150€ im Monat. Ich muss hin und zurück fast 40 km zur Arbeit und zurück fahren. Handy kostet mich im Monat 20€. Ausgaben habe ich 830€. Einnahmen habe ich ca. 1100€ (150€ bekomme ich vom Arbeitsamt für Pendelfahrtkosten, da ich mich dazu bereit erklärt habe mehr als 15 km zur Arbeitsstelle zu fahren, diese bekomme ich aber nur bis Ende der Probezeit.

Übrig habe ich ca. 270€ im Monat. Davon kann man ganz gut über die Runden kommen. Aber für mehr reicht es nicht.

Ich brauche das Auto, sonst würde ich teilweise nicht zur Arbeit oder wieder nach Hause kommen. Die Bus und Zugverbindung ist sehr schlecht bei mir. Ein Umzug in der Nähe von meiner Arbeitsstelle würde mich auch wieder viel Geld kosten. Zumal die Wohnungen da sehr teuer sind.

Meine Aktuelle Wohnung ist 65qm groß. Eine kleinere Wohnung ca. 45qm dort würde mich genau so viel kosten wie jetzt auch. Jetzt braucht mein Auto ne Reparatur. Ich habe einen alten Ford Ka. Jetzt ist die Feder auf der rechten Seite gebrochen und wenn sollte man ja auch beide reparieren lassen. Das wären wieder 200€.

Ich kann mir aber kein Geld leihen, da meine Großeltern mir das Auto schon gekauft haben, was ich auch abbezahlen muss. Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Ich kann weder umziehen, noch kann ich das Auto abschaffen. Ich habe mich bei mir im Ort überall beworben, ich habe nur Absagen bekommen.

Finanzen, Miete, Geld
Vermieter behebt Wohnungsmängel nicht?

Ich bin mit meiner Freundin vor 8 Monaten in eine neue Wohnung gezogen und wir haben kurz nach dem Einzug die ersten Mängel gemeldet, unter anderem eine defekte Badlüftung, eine verstopfer Duschabfluss und undichte Fenster. Die Handwerker waren dann 2 Wochen später vor Ort (kommen aus Paderborn bis nach Berlin) und haben sich die Schäden angesehen und meinten das müssten sie weitergeben. Sind dann wieder abgezogen ohne was zu machen. In den Wochen darauf hatte ich mehrfach gemeldet und nach 2 Monaten kamen sie wieder vorbei und haben an dem Grundstück Reparaturen vorgenommen, bei uns war angekündigt, nach 2 Tagen waren die wieder weg ohne bei uns vorbeizuschauen. Das hatte sich noch 2 weitere Male wiederholt. Nun habe ich vor 2 Tagen eine Mail an die Vermietung geschrieben und eine Reparaturfrist gesetzt, eine Mietminderung angekündigt die ich mit einem Anwalt absprechen wollte und angekündigt dass ich einen Gutachter beauftragen werde wenn ich binnen 2 Wochen keinen Termin erhalte. Daraufhin erhielt ich heute die Antwort vom Vermieter: "Mietkürzungen akzeptieren wir überhaupt nicht und wir werden sofort dagegen angehen. Fristen lassen wir uns von Ihnen schon gar nicht vorgeben." Zur Frage: Ist die Aussage meines Vermieters rechtens? Mal davon abgesehen dass sie frech ist, aber stimmt es das ein Vermieter selbst von einem Anwalt eingeklagte Mietminderungen nicht akzeptieren muss? Darf ich denen keine Fristen setzen?

Wohnung, Miete, Vermietung, Vermieter, Reparatur
Mietaufhebungsvertrag: Angemessene Höhe der Abfindung?

Hallo,

Ich wohne mit meiner Familie in einem Reihenhaus seit 25 Jahren zur Miete. Nun möchte der Eigentümer verkaufen und der Makler hat uns gegenüber schon angefragt, ob wir prinzipiell zu einem Mietaufhebungsvertrag bereit wären, da wir 9 Monate Kündigungsfrist haben und die Immobilie so nur schwer zu verkaufen wäre (keine klassische Kapitalanlage). Nun meine Frage: Welche Abfindungshöhe ist hier angemessen? Wir wohnen wie gesagt bereits seit 25 Jahren hier und das ist schon etwas anderes emotional betrachtet. Außerdem ist hier der Wohnungsmarkt eher angespannt und wir brauchen dann zwei Wohnungen, in denen Katzen erlaubt sind. Da meine Schwester dann ausziehen würde, hätten wir zweimal die Kosten für Möbeltransporte sowie zweimal ggf. Maklercourtage zu zahlen. Ebenso müssen ggf. in den neuen Wohnungen Renovierungen vorgenommen werden oder eine Abschlagszahlung für die Küche wird nötig sein. Dazu kommen sowieso Kosten für die Ummeldungen und die Kautionen.

Im Gegenzug würden wir das Haus aber auch gerne besenrein verlassen, was so allerdings auch im Mietvertrag festgehalten ist. Lediglich Schönheitsreparaturen sind vorgeschrieben in bestimmten Abständen, aber der Vermieter weiß ja nicht, wann wir gestrichen haben.

Deshalb: Was wäre hier eine angemessene Abfindung? Möchten nicht unverschämt wirken, aber ausziehen möchten wir eigentlich nicht und es kommen ja einige Kosten auf uns zu. Wollen uns aber auch nicht "unter Wert" vertreiben lassen.

Viele Grüße

Kündigung, Miete

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