Wasserkosten doppelt abrechnen durch Vermieter und Versorger ?

Hallo :-)


Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus und waren bis lang beim Städtischen Energieversorger Enercity. Jetzt habe ich den Vetrag gekündigt und möchte zu EON wechseln.

Als ich bei Eon anrief und mich nach dem bearbeitungsstand erkundigt habe wollte ich gleich noch einen Vertrag für Wärme, Schmutz und Kaltwasser bei den abschließen.

Die Dame sagte mir das dieses nicht möglich ist und das es durch die Betriebskosten bei uns abgerechnet wird. Ich zahle aber seit 2 Jahren Wasser-Schmutzwasser bei meinem Vermieter.

Sie gab mir den Tip dieses zu klären , da Sie noch nie gehört habe das die Wasserkosten über den Energieversorger laufen.

Ich rief bei meinem Vermieter an und diese sagten mir das ich Wasser- Schmutzwasser und co bei den in den Betriebskosten mit drin sind und wollten mir eine Bestätigung darüber per Mail zukommen lassen.

Daraufhin rief ich bei Enercity an und die sagten mir rotzfrech das die Zähler ja von denen sein und ich das zahlen muss und dann aber nicht mehr bei meinem Vermieter. Der hätte mich ja auch schließlich angemeldet.

Mein Vermieter konnte ich leider nicht mehr erreichen und die besagte Email habe ich auch icht bekommen.


Was ist denn nun richtig Zahlungen an den Vermieter über die NK bzw BK oder an die Stadtwerke? Denn im Mietvertrag stehen diese Posten aufgeführt.


Aber ich sehe nicht ein doppeltes Wassergeld zu zahlen.


Hoffe Ihr könnt mir helfen


Lg :-)



Miete, Recht, Betriebskostenabrechnung
Vermieter frodert Erbschein - rechtens?

Meine Mutter ist verstorben. Sie hat mich im Testament zur Alleinerbin ernannt und meiner Schwester nur den Pflichtteil zuerkannt. Familienstammbuch liegt vor, Testament liegt vor, Sterbeurkunde liegt vor.

Jetzt stellt sich die Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter der Mutter) quer. Die wollen die Wohnungskündigung nicht einmal akzeptieren und auch keine Übergabe machen, weil ich dafür (angeblich) einen Erbschein vorlegen müsste!

Die Kündigungsfristen sind bekannt und damit kann ich leben... aber dass der Vermieter sich weigert, die Wohnung wegen fehlenden Erbscheins abzunehmen, das habe ich noch nie gehört!

Dieser ist aber bei klarer Rechtslage bezüglich der Erbfolge nicht erforderlich....sogar die Bank meiner Mutter hat auf die Vorlage verzichtet, weil die o.g. Unterlagen ausreichen!

Die Wohnung ist leer geräumt (besenrein) und bereit für die Übergabe. Und in Berlin ist ein bezugsfertiger Altbau (an die 90m²) in guter Lage (Steglitz) schneller weg als man schnell buchstabieren könnte...

Ich werde meinen Rechtsschutz benutzen und das anwaltlich beurteilen und durchfrechten lassen!

Oder....liege ich total falsch?

Bevor dumme Fragen kommen: Was an geldwertem Nachlass vorhanden ist/war, reichte knapp für Bestattung und Wohnungsräumung, übrig bleibt ein 3-stelliger Betrag. Und davon schicke ich die Hälfte meiner Schwester, egal was das Testament bestimmt.

Also:

Ist der Vermieter im Recht? Ich denke NEIN. und Ihr?

Miete, Recht, Erbe
Ist der Hauptmieter für die Miete verantwortlich?

Hallo, ich wohne in einer WG als Untermieter. Die Miete zahle ich an den Hauptmieter, welche sie dann an den Vermieter überweist.

Diesen Monat ist scheinbar meine Miete beim Hauptmieter nicht angekommen. Ich habe davon nichts mitbekommen, da ich einen Dauerauftrag habe und man mit so einem Fehler ja nicht rechnet.

Mein Hauptmieter hat es allerdings eine Woche lang nicht für nötig gehalten, mich darüber zu informieren und motzt mich auf einmal heute aus heiterem Himmel an, wann ich denn endlich meine Miete überweise. Ich habe ihm gesagt, dass es mir Leid tut, ich nicht mitbekommen habe, dass da etwas schief gelaufen ist und dass er mir doch einfach an dem Tag als die Miete fällig gewesen wäre, hätte Bescheid sagen können, dann hätte ich sie doch sofort manuell überweisen können.

Er meint jedoch, das sei doch nicht sein Problem und dass ich mich zu kümmern habe, dass die Miete ankommt. Prinzipiell hat er da ja Recht, aber ich habe es wie gesagt nicht gemerkt, er allerdings schon und wenn er dann nichts sagt, was soll ich denn dann tun??

Morgen will er sich jedenfalls auch bei den Vermietern über meine "Unzuverlässigkeit" beschweren (Bisher gab es keinen einzigen Vorfall, bei dem ich Mist gebaut hätte) und droht mir sogar an, mir fristlos zu kündigen.

Dazu muss man sagen, wir waren mal befreundet, aber es herrscht schon seit längerem Streit und in den nächsten Monaten wird sich unsere WG dementsprechend sowieso auflösen, da er auszieht. Ich wollte dann eigentlich Hauptmieter werden und mir einen neuen Mitbewohner suchen (ist mit den Vermietern auch schon so abgesprochen).

Es ist offensichtlich, dass er mir nur schaden will und bei den Vermietern ein schlechtes Bild von mir erzeugen will, damit ich hier auch nicht mehr wohnen bleiben kann, aber was soll ich denn jetzt tun oder sagen?

Generell wäre es doch schon seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Miete vollständig an den Vermieter geht, da er Hauptmieter ist oder? Er hätte mich informieren müssen, oder?

Wohnung, Miete, Geld, Mieter, Recht, Mietrecht, WG, Wohngemeinschaft, mitbewohner
Terrasse zu 100% in Wohnfläche berechnet?

Hallo,

also hab hier ja schon einiges gelesen auch ein paar Gesetzestexte, aber möchte gerne nochmal meinen Fall aufführen. Evtl. kann mir ja jemand Helfen.

Erst mal paar Angaben zum Haus. Das Haus wird momentan noch gebaut und hat wenn es fertig gestellt wird 4 Wohnungen. Jeweils 3 wurden als Eigentumswohnung gekauft und selbst genutzt und unsere zur Weitervermietung. Unsere Mietswohnung hätte laut dem Plan den ich bekommen habe 70,36m2 ohne Mitberechnung der Terasse.

Also wie im Titel schon geschrieben wurde bei uns die Terasse mit 7.48m2 zu 100% zur Wohnfläche dazu gerechnet.

Dann komme ich auch auf die angegeben ca. 78m2 Wohnfläche.

So wie ich das verstanden habe geht das seit 2004 nicht mehr da gilt de Regelung 25-50%.

Ich Werde nochmal ein Bild des Plans mit der Terasse hochladen. Darauf zu sehen ist noch ein kleiner Kompass den ich dazu gemalt habe um zu sehen in welcher Lage die Terasse sich befindet. Es handelt sich um eine Eckterasse. Der eine Teil schaut Richtung N/O fast angrenzend an dem Nachbarzaun und der andere Teil auf ein Teilstück Garten der von uns Mitbenutzt werden darf Richtung O/S und Feldlage. Die Terasse wird gefließt und oben drüber befindet sich ein Balkon von der Wohnung im 1. Geschoss. (Zur Frsgestellung 25-50%)

So jetzt die Frage ist das rechtens? Ist überhaupt 100% noch erlaubt in irgend welchen Sonderfällen. Sollten wir einfach mal lieb fragen ob Sie da nochmal drüber schauen könnten und es neu berechnen sollen. Ist ja immer die Frage wie man in den Wald hineinruft. Und was wäre hier die Passende Berechnung also wie viel Prozent?

Dazu möchte ich noch sagen, das wir den Garten ja mitbenutzen dürfen, habe im Mietvertrag eine Spalte gelesen unser Grundmiete (Nettomiete) das unter Gartennutzung auch noch ein Betrag eingetragen werden konnte. Sind Sie uns da evtl. Entgegengekommen das sie für die Nutzung keine zusätzliche Monatliche Nettomiete verlangt haben.

Nicht das wir jetzt mit senken der Grundmiete bezüglich der Terasse kommen und am Ende verlangen Sie einfach noch was für die Gartenmitbenuzung.

So ich denke erst mal genug zu meinem Fall hoffe uns kann jemand weiterhelfen und hat einen guten Ratschlag.

Vielen dank schonmal im Vorraus.

Lg

Bild zum Beitrag
Miete, Mieter, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag, wohnflaeche, Wohnflächenberechnung
Heizung im Haus defekt. Vermieter und Handwerker sind stur. was können wir tun?

Hallo zusammen,

vorab bereits Verzeihung für den langen Post.

Wir sind leider mittlerweile ziemlich verzweifelt und wissen nicht weiter.

Wir sind im März zur Miete in ein kleines Häuschen in München gezogen. Vermieter sind ein älteres Ehepaar.

Im April wurde es unerwartet etwas kälter, daher versuchten wir im Schlafzimmer zu heizen.

Leider war die Heizung defekt und wir informierten unsere Vermieter hierüber.

Unsere Vermieter haben offenbar einen festen Handwerker / Installateur. Dieser war leider zu dieser Zeit nicht verfügbar, weshalb sie eine externe Firma beauftragten.

Diese kamen prompt und stellten fest, dass offenbar Rohre gereinigt werden müssten, da diese verstopft sind und somit kein heißes Wasser die Heizung im Obergeschoss erreicht.

Soweit so gut. Leider kam von unseren Vermietern niemals ein Auftrag über die Reinigung der Rohre.

Da es die darauffolgenden Tage wesentlich wärmer wurde, haben auch wir das Thema vergessen.

Da es nun seit Mitte Oktober wieder richtig kalt ist, versuchen wir selbstverständlich zu heizen. In unserem Schlafzimmer leider vergebens.

Daher informierten wir unsere Vermieter erneut. Diese gaben ihrem festen Handwerker den Auftrag sich bei uns zu melden und einen Termin zu verienbaren.

Nach ca 1,5 Wochen meldete sich noch niemand bei uns, weshalb ich mich wieder bei unseren Vermietern meldete.

Kurze Zeit später erhielt ich eine SMS mit einem festen Zeitpunkt.

Der Handwerk kam, sah sich das Problem an, schraubte 1-2 Stunden am Heizkessel herum und fuhr wieder.

Die Heizung wurde für 5 Minuten warm und ging anschließend wieder aus.

Also informierten wir nochmals unsere Vermieter, welche erneut den selben Handwerk informierten.

Als nach einer erneuten Woche wieder keine Zeichen vom Handwerker kam, informierten wir unsere Vermieter erneut.

Es kam wieder eine SMS mit den Worten „Ich komme morgen um 8 Uhr“, was uns zeitlich auch sehr gut passte.

Am nächsten Morgen um 07.45 Uhr bekamen wir eine SMS mit dem Inhalt „Ich komme zwischen 8 und 9“. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, dass wir um 9 Uhr das Haus verlassen müssen antwortete dieser nur „dann Schlüssel hinterlegen“. Da wir selbstverständlich keine Fremden unbeobachtet in unser Haus lassen möchten, nahm sich jemand von uns erneut Urlaub und blieb den restlichen Tag deshalb Zuhause.

Als der Handwerk schließlich um 09.55 Uhr kam, tauschte dieser anschließend 1-2 Teile an der Zentralheizung im Keller aus und verließ das Haus um 13 Uhr. Bei diesem mal ist ihm aufgefallen, dass es offenbar an verstopften Rohren liegen könnte. Er wies uns ebenfalls darauf hin, dass er in ein paar Stunden erneut zurück zur Reparatur käme.

Leider tauchte er ohne ein Wort nicht mehr auf. Auf unsere Anrufe und SMS hat er nicht reagiert.

Am nächsten Morgen kam eine SMS mit dem Wortlaut „Wenn Sie mir den Schlüssel hinterlegen kommt ich heute nochmal ansonste nexte Woche“.

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizung
Besichtigung einer Mietwohnung bei Tageslicht anfordern?

Hallo zusammen,

eine Freundin ist gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Sie hatte einen Besichtigungstermin einer Wohnung mit mehreren "zukünftigen Mietern". Am selben Abend hat sie noch eine Zusage für die Wohnung erhalten. Sie möchte jedoch einen zweiten Termin machen, da sie wissen möchte wie viel Tageslicht in die Räume fällt. Weil man dies nicht sehen konnte, da die Besichtigung im Dunkeln stattfand. Der Vermieter fand das überhaupt nicht gut und wollte eigentlich direkt am nächsten Tag den Vertrag unterschrieben haben. Und fragte ob das nicht auf den Bildern ausreichend zu sehen wäre und ob die Besichtigung am vorherigen Abend nicht ausgereicht hätte. Das ihm das eigentlich zu Umständlich sei (zum Glück wohnt er nicht km weit weg, das wäre ja doch aufwendig) etc. Meiner Meinung nach ziemlich unfreundlich. Findet ihr die Reaktion des Mieters auch so komisch wie ich? Ich meine ich möchte ja möglich vernünftige Leute in meiner Wohnung haben und wenn ich die im Dunkeln besichtige, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass evtl. Nachfragen zu einer 2. Besichtigung kommen? Am Ende des Gesprächs hat er zwar die 2. Besichtigung zugesagt. Aber schreckt sowas nicht den Mieter ab? Wie seht ihr das? Würde euch das abschrecken? Man möchte sich ja auch möglichst gut mit dem Vermieter verstehen? Oder könnt ihr mir evtl. auch Gründe nennen warum er sich so verhält?

Ich brauch dazu mal ein paar Meinungen :D Danke schon mal :)

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, ausziehen, Meinung, Wohnungsbesichtigung
Vermieterin kuckt in mein Paket rein?

Hallo und guten Abend es es fängt damit an das meine Vermieterin immer kleine Pakete die in den Briefkasten Schlitz passten raus und sie mir vor meine Tür legte habe sie mehrmals aufgefordert das zu unterlassen aber sie macht es immer wider und eben gerade kam noch der Gipfel des Eisbergs ich bin in meiner Wohnung am Essen da geht die Haustür auf also nicht meine Haustür sondern die vom komplette Haus die Haupt Haustür quasi auf jeden Fall hab ich gehört wie sie mir wider ein Paket diesmal ein großes packet vor meine Wohnungstür schmeißt naja einfach weiter gegessen hab mir gedacht hol ich später rein wenn ich fertig bin mim Essen doch ich bemerke wie draußen jemand Pappe zerreißt also es hörte sich so an naja hab mir gedacht das meine Vermieterin Pappe klein macht naja weiter gegessen als ich dann fertig war bin ich raus gegangen um mein Paket vor meiner Tür rein zu holen und ich hatte gedacht ich seh nicht richtig von meine packet war die ganze Seite aufgerissen Mann konnte  alles was drin war ohne Probleme rausnehmen (war aber noch alles drin) ich bin mir zu 95 Prozent sicher das das meine Vermieterin war ich bin auf 180 ich würde am liebsten hoch gehen und der eine scheuern aber das geht net  weil sonst fristlose Kündigung aber ich werd sie anzeigen oder so was in der Richtung (sonst lernt sie es ja nicht)weil ich bin mir ziemlich sicher das das was die da Macht sie auf keinen Fall darf oder doch  ???

PS der Postbote hat die Erlaubnis die Pakete unter meinen Briefkasten zulegen ohne Unterschrift ist auch mit meiner Vermieterin abgeklärt gewesen das das in Ordnung ist

Bild zum Beitrag
Miete, Anwalt, Rechte, Post
Aus psychischen Gründen krankgeschrieben und Wohnung fristlos gekündigt?

Ich wohne seit 04.17 in meiner Wohnung, bei Einzug war ich berufstätig jedoch musste ich nach einem schweren Suizidversuch im Juni drei Monate in die Klinik und bekomme seither nur noch Krankengeld. Da es allerdings üblich ist, dass das Krankengeld am Ende des Monats gezahlt muss ich die Miete seitdem nach zahlen statt am Anfang des Monats vorauszahlen. Nun hat mein Vermieter eine fristlose Kündigung ausgesprochen und trotz der Hilfe meiner Betreuerin des psychosozialen Dienst befürchte ich nun auf die Straße gesetzt zu werden. Es ist vielleicht für Leute die Erfahrung mit psychischen Erkrankungen haben nachvollziehbar, dass diese Situation für eine Genesung alles andere als optimal ist und ich merke nicht nur psychische sondern bereits körperlich gesundheitliche Probleme (schlaflosigkeit, appetitlosigkeit, Übelkeit), desweiteren hat mein Vermieter meine Heizung abgestellt (Außentemperatur durchschnittlich 0 Grad)

Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und kann mir helfen welche juristischen Maßnahmen möglich sind und ob eine fristlose Kündigung in so einer Situation durchsetzbar ist?

(Ich habe nicht vor nach allem was passiert ist langfristig in der Wohnung zubleiben jedoch besteht meine Angst auf der Straße zu sitzen, bevor ich eine neue Wohnung gefunden habe.)

Wohnung, Miete, Recht, fristlose Kündigung, Krankengeld, Krankschreibung, psychische Erkrankung
Preiserhöhung nach Grundrenovierung?

Ich muss in den nächsten Wochen umziehen. Nun habe ich eine Aussicht auf eine sehr schöne Wohnung. Alles passt, nur (leider) steht das Haus gerade komplett im Gerüst. Es wird komplett renoviert: Fassade Treppenhaus Fenster Haustüren

außerdem soll die Wohnung einen kleinen Balkon im Frühjahr erhalten.

Nun kann man da im Grunde nicht von leider sprechen, denn natürlich ist das alles auch vom Vorteil. Nur liegt aktuell die Miete bei 348 € kalt und 454€ warm. Mein Maximum an Miete liegt bei 500€ warm, viel geht natürlich nicht bis zu dieser Grenze.

Nun meine Frage: Inwieweit kann der Vermieter die Miete nach den Renovierungen im nächsten Jahr erhöhen? Ich höre immer wieder von Gesetzen die das Erhöhen der Miete bei Sanierung oder Renovierung ein wenig eingrenzen. Außerdem müsste man natürlich bedenken das man bei neuen Fenstern und neuer Haustier selbstverständlich auch im Gewissen Rahmen Heizkosten einspart.

Ich weiß das mir keiner von euch eine genaue Summe der neuen Miete nennen kann, eine grobe Einschätzung reicht mir an dieser Stelle völlig aus. Ich bin durchaus bereit für eine schöne Wohnung auch ein bisschen mehr als 500€ im Monat zu geben, natürlich muss ich das in gewisser Weise auch beschränken.

Die aktuelle Mieterin konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten da die Renovierung erst im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann soll ein Brief vom Vermieter rausgehen der die neue Miete mitteilt. 

Ich möchte mir das ganze gerne vorher durch den Kopf gehen lassen, bevor mir die Wohnung fest angeboten wird.

Bin froh über jeden Hinweis. Danke

Miete, Umzug, Mieter, Heizkosten, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Renovierung, Sanierung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete