Wir wurden aus unserer Wohnung wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt.

Kündigung erfolgte zum 31.01. Räumung auch zum 31.01. Die Wohnung wurde allerdings erst zum 01.04 weitervermietet.

Der Vermieter fordert jetzt Mietausfall für die zwei Monate. Natürlich berechtigt.

a)Enthält der Mietausfall auch die Nebenkosten-Vorrauszahlung? Denn da ist ihm ja eigentlich kein Schaden entstanden?

b) Wir haben die Nebenkostenabrechnung bekommen, darin hat er die Gesamtkosten/Jahr auf 12 Monate verteilt, und fordert pro Monat 55€ Nachzahlung. Er fordert sie auch für die beiden Monate, in der wir gar nicht in der Wohnung war, sondern in der sie leer stand.

Ist das so rechtens?