Was darf mein Vermieter, darf er mich dermaßen Maßregeln?

Mein Vermieter ist ein besonderer Mensch........besonders nervig, penetrantisch und cholerisch.

Er nimmt sich vieles heraus von dem ich weiß das er es eigentlich nicht darf. Aber ganz sicher bin ich mir nicht. Es geht bei ihm sehr häufig um das Thema putzen, ich bin sehr ordentlich, für diesen Menschen, nicht genug. (Rentner, mit viel Freizeit)

So hat er mal morgens bei mir in aller frühe geklingelt wegen einen Blatt was an meiner nassen Tür klebte (es hat geregnet) und meinte er will einen Putzdienst bestellen, wenn ich diese Verschmutzung nicht sofort entfernen würde (Morgens um 8 Uhr....an einem Samstag) Natürlich hätte ich diesen dann auch zu bezahlen....(wurde nie ausgeführt, habe das Blatt, am selben Tag entfernt)

Nun musste er wegen einen Dachschaden (in der Wohnung) meine geheiligten Hallen betreten. Er entdeckte doch tatsächlich etwas Staub auf meinen sonst blanken Boden und meinte, er dürfte Kontrollieren das ich Putze, alle vier Wochen würde er kommen wollen....

Er schreit dann immer sehr laut, redet von Verwahrlosung und was ich mir einbilden würde, auch geladene Gäste, die mich verteidigen pöbelt er an. Sogar den Finger hat er mir Wortwörtlich in die Brust gestoßen. Von anderen Mietern weiß ich das er auch in die Wohnungen geht, oder es zumindest versucht.

Ich weiß das er das NICHT darf, eigentlich. Ich weiß auch das er bei weitem übertreibt. Aber ich habe meine Kaution noch nicht ab bezahlt, da er diese am Anfang nicht einfordern wollte ("Das klären, wir später, machen sie sich mal keinen Kopf"<---seine Worte) Nun möchte er sie (nach ZWEI Jahren), Ich habe durch dem Schaden im Dach eine Wand die komplett nass ist und anfängt zu schimmeln, Es stinkt, ich muss das Fenster offen halten, dadurch ist es sau kalt. Ich denke mal deswegen will er die Kaution...seine Versicherung kommt auch noch zu mir, die müssen ein Gerät aufstellen, den Strom dafür muss er zahlen.

Nun ist meine Frage, darf er dies aufgrund dessen doch?

Miete, Recht, Vermieter, Hausrecht
Mietnebenkosten - Schlüssel + Grundsteuer?

Hallo zusammen,

anbei zwei Bilder von Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

Vorausgeschickt - Mietwohnung, 104 m², 9 Parteien im Haus, gesamt 746 m², bis 2015 im Eigentum einer Erbengemeinschaft, ab 2016 in eine WEG umgewandelt. Etwa die Hälfte der Parteien sind Mieter.

Jetzt die Fragen bzw. die Ungereimtheiten:

(1.) In 2015 wurde eine Grundsteuer von 335,09 € abgerechnet. (Normal in den Vorjahren um die 50 €). Der Betrag ist offensichtlich falsch und deckt sich auch nicht mit anderen Mietern des Objektes. Auch die Kommune weiß davon nichts. (6,5-fach höher?)

Kann man da jetzt noch erfolgreich Einspruch erheben? (Oder verfristet? Die Abrechnung 2015 ist datiert auf den 08.08.2016. Bezahlt ist alles.)

(2.) In 2016 werden die Verteilerschlüssel wohl auf MEA (Miteigentumsanteile der WEG) abgestellt. Auch ist ein Schlüssel komplett geändert worden.

2.1 Ist so eine Umstellung (zum Nachteil) zulässig? (Nur weil die WEG es gerne so hätte.) Warum einmal gesamt 1000 MEA und andermal gesamt 990 MEA?

2.2 Weiß jemand von Euch was "Eigentumsanteil o. GA" bedeutet? (Garage macht keinen Sinn.)

2.3 Der Allgemeinstrom wurde immer pro Partei berechnet (1/9), nun nach MEA? (Die drei größeren Wohnungen haben jetzt den Nachteil - und der ist nicht unerheblich.) Ist das zulässig?

Im Voraus für Eure Hilfe besten Dank

Gruß Dietmar Bakel

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Miete, Mietrecht, Abrechnung, Betriebskosten, Grundsteuer, Mietnebenkosten, Nebenkosten
Wasserhahn und Steckdosen seit Einzug undicht/defekt?

Guten Abend,

ich bin letzten November in meine sehr renovierungsbeduerftige Einzimmerwohnung gezogen. Es war so schwer eine Wohnung zu finden und ich habe unbedingt eine gebraucht. Ich kann von Glueck reden und bin dem Vermieter vorab dankbar dafuer dass er diese mir gegeben hat. Die Wohnung ist halt sehr .... schlimm. Der Wasserhahn in der Küche und einige Steckdosen im Flur und Zimmer funktionieren seit dem Einzug nicht richtig. Meine Vormieter haben den Vermieter auch darauf angesprochen. (es gibt keine Hausverwaltung fuer uns da er son Privatmieter ist. Es gibt ne alte Dame im Haus die wir bei Prpblemen fragen koennen aber sie kann nix reparieren) Der hat diese damals aber nicht repariert und ich wollte nicht schon von Anfang an noergeln als ich eingezogen bin. Hab ich jetzt gemacht aber er sagt ich solle die Dame fragen da er nicht in DE ist. Sie kann nicht helfen. Aber nun halt ichs echt nicht aus. Ich kann nicht richtig Staubsaugen wegen der Steckdosen und das Tropfen des Wasserhahnes stoert mich so sehr. Der Gasherd geht nicht richtig an & die Therme geht in unregelmaessigen Abständen an. Das macht mir Angst. Muss er sich denn nicht darum kümmern? Muss er denn nicht jemanden schicken der das macht? Oder muss ich das alles auf meine Kosten machen? ich bin recht jung und kenn mich mit sowas nicht aus. Das ist meine erste eigene Wohnung. Was kann ich tun? Bitte helft mir

Wohnung, Miete, Wasserhahn, Mieter, Vermieter, Reparatur, defekt, Steckdose
Wohne beim Freund - Miete zahlen oder nicht?

Hallo, ich (25) bin momentan etwas verwirrt und brauche mal einen Rat...Mein Freund (27) verdient im Monat zwischen 20.000€ - 40.000€ netto, ich verdiene 1450€ netto. 

Ich bin vor 2 Jahren zu ihm gezogen, da er seine Firma direkt nebenan hat und es deshalb, und weil die Wohnung wirklich riesig und modern ist (und die Wohnung von seinem Vater ist), kommt es nicht in Frage, dass wir umziehen. Zu meinen Eltern und Freunden ist es mehr als eine halbe Stunde Fahrt (25 km hin und 25 km zurück). Ich zahle keine Miete, jedoch die Einkäufe. 

Gestern hatten wir Streit und dann hat er mir wiedermal vorgeworfen, dass ich kostenlos bei ihm wohne, keinen Strom, Wasser etc zahle... Er ist normalerweise überhaupt nicht geizig und der großzügigste Mensch den ich kenne (er verleiht vielen Leuten Geld und zahlt seinen Angestellten auch mehr als nötig), nur im Streit wird er oft ganz schlimm...Jedenfalls braucht er mein Geld nicht! Und trotzdem weiß ich nicht was ich machen soll... Für mich ist es viel Geld, wenn ich 200-300 € Miete dazu gebe, er würde es nicht mal merken (Die Wohnung kostet mehr als 1000€ im Monat). Außerdem, auch wenn ich Miete zahlen würde, ist es immer SEINE Wohnung, nie UNSERE.Klar, wenn ich eine eigene Wohnung hätte, muss ich ja auch Miete zahlen, aber dann würde ich mir eine in der Nähe suchen und nicht so weit wegziehen, wie jetzt. Somit würde ich den Sprit sparen.Ich finde den Gehaltsunterschied so riesen groß, dass ich mich so davor sträube... Ich kaufe mir von dem Geld, welches ich nicht dazu gebe, auch kaum Kleidung oder sonst was, ich spare alles, falls mal irgendwas kaputt gehen sollte (Auto etc).

Findet ihr es korrekt, dass ich nichts zahle? Oder würdet ihr was dazu geben? Ich weiß einfach nicht weiter :-(

Miete
An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Balkon, mieten, Sichtschutz
Hotel gebucht nun Krankheitsfall, Hotel verhält sich inkulant?

Hallo,

meine Eltern haben an der Ostsee ein Zimmer in einem 4 Sterne Hotel für eine Woche reserviert. Beginnend vom Sonntag 09.07 bis Sonntag 16.07. Dies wurde auch schon mehrere Monate im Voraus alles bezahlt und vereinbart.

Nun ist dummerweise mein Vater letzte Woche sehr plötzlich krank geworden und wurde am Freitag (07.07) direkt vom Doktor ins Krankenhaus geschickt. Ist nichts tragisches, aber der Urlaub ist für mein Vater gelaufen.

So, nun hab ich mit meiner Mutter ausgemacht, dass wir beide zusammen dahin fahren, also anstellte meines Vaters fahre ich nun mit meiner Mom an die Ostsee in dieses Hotel. (Denn eine Stornierung der Hotelreservierung ist so kurzftistig nicht mehr möglich und man wäre zudem auf die Hotelkosten sitzen geblieben...)

Soweit so gut.

Nun hat meine Mutter am Sonntag im Hotel angerufen und dort gesagt, dass sich die Konstellation geändert hat so das ich nun mit ihr von Mittwoch (12.07) bis Sonntag (16.07) da sein werde.

Jetzt sagte die Rezeption wütend was denn das ganze soll und das unser Zimmer nun an andere Touristen vergeben wird (die denken sich sicher das die jetzt doppelt abkassieren könnten).

Ist das ganze legal was das Hotel macht? Das Zimmer wurde ja für eine Woche fest von meinen Eltern reserviert und bezahlt. Steht es uns dann nicht mehr zu wenn man paar Tage später kommt, bzw eine andere Person mitfährt? Den Krankheitsfall konnte ja niemand voraussehen... Jemand paar Erfahrungen bzw Tipps was man hier tun könnte?

Danke!

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Schlüsselübergabe für Renovierung der neuen Wohnung?

Hallo erst mal,Ich habe folgendes Problem und weiß langsam nicht mehr weiter. Meine Freundin und ich ziehen nun bald in eine neue Wohnung. Der Vertrag läuft zum 1.8. Die Wohnung gehört der GWG und sind schon seit März mit denen in Kontakt. Laut denen sollte der Vormieter schon gegen April raus sein, so dass wir zum Mai schon mit den Renovierungsarbeiten beginnen sollen/durften. So sagte man es uns. Dafür müssten wir nur Anteilig schon einmal die Kaution zur Schlüsselübergabe zahlen und erst mal nur einen Schlüssel bekommen.So weit alles gut. Jedoch erfuhren wir von der Vormieterin, dass sie erst zum 30.06 auszieht.Nach Rücksprache mit der GWG wurde uns versichert, dass wir zum 1.7 in die Wohnung können. Auch das schlug fehl , da angeblich der Techniker noch nicht zur Abnahme in der Wohnung war. Wir müssen noch einiges an Arbeiten in der Wohnung vollrichten und wenn wir denn Schlüssel nicht spätestens Anfang nächster Woche haben, wird das hart. Uns sitzt ein Möbelhaus schon im Nacken wegen der Lieferung der neuen Möbel. Das haben wir auch der GWG mitgeteilt. Die sagte uns zu das es ganz bestimmt diese Woche mit den Schlüssel klappt und sich Montag (also heute) jemand melden würde für den Termin. Das ist aber noch nicht alles. Kurz nach dem wir raus sind, soll/will unser Nachmieter rein. Der ist zum Glück ein Freund und kommt uns entgegen falls etwas schief geht, aber auch er kann nicht ewig warten.Außerdem, war die Bedingung unsererseits für den Einzug, dass die Wohnungstür ausgetauscht wird. Diese war schon stark beschädigt und hält kaum noch bei etwas gegen stemmen. Darüber haben wir bis heute keine Infos. Uns wird nur immer gesagt, es kümmere sich einer drum.Wie gehts weiter? Sind mündliche Vereinbarungen den so wenig wert? Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus? haben wir einfach pech gehabt und müssen uns gedulden? Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich drehe hier langsam durch.

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Mieter (mit Kind) auf die Straße setzen möglich?

Hallo,folgendes Szenario. Ein Bekannter von mir ist Eigentümer einer Wohnung. Seine Mieterin war jedoch mit den Mieten mehrmals im Rückstand. Da sie aber ein Kind hat und keinen Job und mein Bekannter Mitleid mit ihr hatte, gab er ihr jedoch immer Zeit die Mieten nachträglich zu zahlen. Jetzt war sie jedoch mit 4-5 Monatsmieten im Rückstand, weshalb mein Bekannter keine andere Wahl sah als seinen Anwalt zu kontaktieren und die Miete einzuklagen. Mit Erfolg. Er bekam schließlich die Miete und der Anwalt empfahl meinem Bekannten die fristlose Kündigung seiner Mieterin was auch getan wurde. Jetzt ist es so, dass Mieterin X keine neue Wohnung gefunden hat und ihn darum bat noch bisschen in der Wohnung wohnen zu bleiben (Miete würde sie auch bezahlen), bis sie eine neue Wohnung hat. Da mein Bekannter es jetzt nicht übers Herz brachte eine Alleinerziehende Mutter einfach auf die Straße zu setzen stimmte er ihr zu. Stand heute ist jetzt folgendes: Sie wohnt nun schon seit mehr als einen Monat in der Wohnung (seit der fristlosen Kündigung) und hat keinen Zent Miete gezahlt. Mein Bekannter hat keinen Nerv mehr und hat ihr nun klar gemacht, dass er ihr aufgrund ihres Kindes freundlich entgegengekommen ist und das wenn sie nicht endlich auszieht er sich gezwungen sieht den Anwalt (Räumungsklage).Daraufhin meinte sie frech zu ihm, dass er das nicht machen könnte, da sie noch eine Frist bis Ende Juli hätte und er sowieso nicht im Recht sei, da man eine Alleinerziehende Mutter mit Kind nicht so einfach auf die Straße setzten könnte.Jetzt ist meine Frage: Wer ist denn nun im Recht?Würd mich über Antworten sehr freuen, da der Arme mir mittlerweile schon sehr leid tut.

Wohnung, Miete, Mieter, Anwalt, Eigentum, Klage

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