Miete Fristlos kündigen: kein Warmwasser, keine Heizung?

Hi, ich habe am 30.5. einen Untermietvertrag für Miete ab den 1.6. geschlossen, bin aber erst gestern (9.6.) eingezogen. Ich hatte lediglich am 2.6. Sachen in die Wohnung gestellt, bin aber am selben Tag noch 300km zu meinen Eltern gefahren, bei denen ich bis zum 9.6. geblieben bin. Ich hatte am 2.6. die Vermieterin getroffen und ihr gesagt, dass ich erst in einer Woche einziehen würde.

Meine Vermieter (Hauptmieter) wollten ab Einzug einen Zählerstand machen, leider waren sie bisher und sind immer noch nicht Zuhause und ich weiß nicht wann sie wieder kommen. Ich habe gestern die Zähler abfotograftiert, damit mein Stromverbrauch bis sie wieder kommen, dokumentiert ist.

Da die Wohnung Souterrain (Keller) ist, ist sie sehr kalt. Sie verfügt über KEINE Heizung, aber es ist ein Gasheizer eingebaut, welcher bei Demonstration am Tag der Besichtigung nach einigen Versuchen funktioniert hat, nun aber gar nicht mehr!

Ich wollte heute duschen gehen, aber nach 10 Sekunden ist das Wasser eiskalt geworden.

Mein Verdacht ist/war, dass die Vermieter viell. das Gas abgestellt haben, weil die Zähler (Wasser + Strom) noch nicht abgelesen worden sind.

Aber Warmwasser gibt es immer in Schüben (10-40 Sekunden Warmwasser, dann kalt). Deshalb bin ich mir bei diesem Verdacht nicht sicher, ob das Gas abgestellt ist oder einfach die Gasleitung defekt ist?

Auf jeden Fall habe ich am 31.5. also schon vor Einzug die Warmmiete bezahlt. Jetzt sitze ich in einer kalten Wohnung ohne Möglichkeit meinen körperlichen Hygienestandard beizubehalten. Ich musste mir Wasser kochen, damit ich mich in einem Eimer (lol) waschen kann, aber dafür habe ich nicht bezahlt. Ich habe für eine ordungsgemäße Wohnung gezahlt, welche ich ordungsgemäß nutzen kann.

Ich habe mittlerweile eine andere Wohnung im selben Stadtteil gefunden und möchte einfach hier weg, weil anfangs alles super ausgesehen hat, aber nun Probleme nach Problemen erscheinen.

Kann ich fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen, da ich schließlich von meinem Geld nicht bekommen habe, wofür ich bezahlt habe?

Der Untermietvertrag ist unbefristet, die Vermieter sind Hauptmieter des Gebäudes, es gibt zwei weitere (Unter-?)Mietparteien, welche Standardwohnungen haben. Die Souterrainwohnung wird möbliert vermietet.

Danke!

Kündigung, Miete, Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Rechte, Gesetz
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.