Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

ich bin derzeit Mieter mit einer einjährigen Mietbindung. Aus familiären Gründen muss ich allerdings für einen längeren Zeitraum in meine alte Heimat ziehen. Grundsätzlich erlaubt die Hausverwaltung einen Nachmieter, allerdings hat sie bis jetzt jeden Vorschlag abgelehnt - mal mehr, mal weniger berechtigt.

Jetzt möchte ich gerne die Wohnung komplett untervermieten und habe auch schon diverse Interessenten. Folgendes Problem:

Laut BGB hafte ich ja für alle Schäden, die der Untermieter an der Wohnung verursacht. Eine Haftpflichtversicherung haben die Kandidaten alle, allerdings leistet die ja auch nicht mehr, wenn das Verhalten grob fahrlässig war. Und eine Hausratversicherung fällt auch raus, weil diese bei solchen Schäden allgemein nicht leistet. Eine Mietschutzpolice geht auch nicht, da Untervermietung.

Ist es rechtlich möglich, die gesamte Haftung über den Untermietvertrag auf den Untermieter umzuwälzen? Eine Kaution würde ich selbstverständlich trotzdem nehmen, allerdings reicht mir das als Absicherung nicht aus. Und wenns nicht über den Vertrag geht, gibts eventuell noch eine andere Lösung, die ich derzeit vergessen habe?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen