Wohne beim Freund - Miete zahlen oder nicht?

Hallo, ich (25) bin momentan etwas verwirrt und brauche mal einen Rat...Mein Freund (27) verdient im Monat zwischen 20.000€ - 40.000€ netto, ich verdiene 1450€ netto. 

Ich bin vor 2 Jahren zu ihm gezogen, da er seine Firma direkt nebenan hat und es deshalb, und weil die Wohnung wirklich riesig und modern ist (und die Wohnung von seinem Vater ist), kommt es nicht in Frage, dass wir umziehen. Zu meinen Eltern und Freunden ist es mehr als eine halbe Stunde Fahrt (25 km hin und 25 km zurück). Ich zahle keine Miete, jedoch die Einkäufe. 

Gestern hatten wir Streit und dann hat er mir wiedermal vorgeworfen, dass ich kostenlos bei ihm wohne, keinen Strom, Wasser etc zahle... Er ist normalerweise überhaupt nicht geizig und der großzügigste Mensch den ich kenne (er verleiht vielen Leuten Geld und zahlt seinen Angestellten auch mehr als nötig), nur im Streit wird er oft ganz schlimm...Jedenfalls braucht er mein Geld nicht! Und trotzdem weiß ich nicht was ich machen soll... Für mich ist es viel Geld, wenn ich 200-300 € Miete dazu gebe, er würde es nicht mal merken (Die Wohnung kostet mehr als 1000€ im Monat). Außerdem, auch wenn ich Miete zahlen würde, ist es immer SEINE Wohnung, nie UNSERE.Klar, wenn ich eine eigene Wohnung hätte, muss ich ja auch Miete zahlen, aber dann würde ich mir eine in der Nähe suchen und nicht so weit wegziehen, wie jetzt. Somit würde ich den Sprit sparen.Ich finde den Gehaltsunterschied so riesen groß, dass ich mich so davor sträube... Ich kaufe mir von dem Geld, welches ich nicht dazu gebe, auch kaum Kleidung oder sonst was, ich spare alles, falls mal irgendwas kaputt gehen sollte (Auto etc).

Findet ihr es korrekt, dass ich nichts zahle? Oder würdet ihr was dazu geben? Ich weiß einfach nicht weiter :-(

Miete
An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

Miete, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Balkon, mieten, Sichtschutz
Hotel gebucht nun Krankheitsfall, Hotel verhält sich inkulant?

Hallo,

meine Eltern haben an der Ostsee ein Zimmer in einem 4 Sterne Hotel für eine Woche reserviert. Beginnend vom Sonntag 09.07 bis Sonntag 16.07. Dies wurde auch schon mehrere Monate im Voraus alles bezahlt und vereinbart.

Nun ist dummerweise mein Vater letzte Woche sehr plötzlich krank geworden und wurde am Freitag (07.07) direkt vom Doktor ins Krankenhaus geschickt. Ist nichts tragisches, aber der Urlaub ist für mein Vater gelaufen.

So, nun hab ich mit meiner Mutter ausgemacht, dass wir beide zusammen dahin fahren, also anstellte meines Vaters fahre ich nun mit meiner Mom an die Ostsee in dieses Hotel. (Denn eine Stornierung der Hotelreservierung ist so kurzftistig nicht mehr möglich und man wäre zudem auf die Hotelkosten sitzen geblieben...)

Soweit so gut.

Nun hat meine Mutter am Sonntag im Hotel angerufen und dort gesagt, dass sich die Konstellation geändert hat so das ich nun mit ihr von Mittwoch (12.07) bis Sonntag (16.07) da sein werde.

Jetzt sagte die Rezeption wütend was denn das ganze soll und das unser Zimmer nun an andere Touristen vergeben wird (die denken sich sicher das die jetzt doppelt abkassieren könnten).

Ist das ganze legal was das Hotel macht? Das Zimmer wurde ja für eine Woche fest von meinen Eltern reserviert und bezahlt. Steht es uns dann nicht mehr zu wenn man paar Tage später kommt, bzw eine andere Person mitfährt? Den Krankheitsfall konnte ja niemand voraussehen... Jemand paar Erfahrungen bzw Tipps was man hier tun könnte?

Danke!

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Schlüsselübergabe für Renovierung der neuen Wohnung?

Hallo erst mal,Ich habe folgendes Problem und weiß langsam nicht mehr weiter. Meine Freundin und ich ziehen nun bald in eine neue Wohnung. Der Vertrag läuft zum 1.8. Die Wohnung gehört der GWG und sind schon seit März mit denen in Kontakt. Laut denen sollte der Vormieter schon gegen April raus sein, so dass wir zum Mai schon mit den Renovierungsarbeiten beginnen sollen/durften. So sagte man es uns. Dafür müssten wir nur Anteilig schon einmal die Kaution zur Schlüsselübergabe zahlen und erst mal nur einen Schlüssel bekommen.So weit alles gut. Jedoch erfuhren wir von der Vormieterin, dass sie erst zum 30.06 auszieht.Nach Rücksprache mit der GWG wurde uns versichert, dass wir zum 1.7 in die Wohnung können. Auch das schlug fehl , da angeblich der Techniker noch nicht zur Abnahme in der Wohnung war. Wir müssen noch einiges an Arbeiten in der Wohnung vollrichten und wenn wir denn Schlüssel nicht spätestens Anfang nächster Woche haben, wird das hart. Uns sitzt ein Möbelhaus schon im Nacken wegen der Lieferung der neuen Möbel. Das haben wir auch der GWG mitgeteilt. Die sagte uns zu das es ganz bestimmt diese Woche mit den Schlüssel klappt und sich Montag (also heute) jemand melden würde für den Termin. Das ist aber noch nicht alles. Kurz nach dem wir raus sind, soll/will unser Nachmieter rein. Der ist zum Glück ein Freund und kommt uns entgegen falls etwas schief geht, aber auch er kann nicht ewig warten.Außerdem, war die Bedingung unsererseits für den Einzug, dass die Wohnungstür ausgetauscht wird. Diese war schon stark beschädigt und hält kaum noch bei etwas gegen stemmen. Darüber haben wir bis heute keine Infos. Uns wird nur immer gesagt, es kümmere sich einer drum.Wie gehts weiter? Sind mündliche Vereinbarungen den so wenig wert? Wie sieht da die Rechtsgrundlage aus? haben wir einfach pech gehabt und müssen uns gedulden? Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ich drehe hier langsam durch.

Haus, Wohnung, Miete, Mieter, Vermieter, Renovierung
Mieter (mit Kind) auf die Straße setzen möglich?

Hallo,folgendes Szenario. Ein Bekannter von mir ist Eigentümer einer Wohnung. Seine Mieterin war jedoch mit den Mieten mehrmals im Rückstand. Da sie aber ein Kind hat und keinen Job und mein Bekannter Mitleid mit ihr hatte, gab er ihr jedoch immer Zeit die Mieten nachträglich zu zahlen. Jetzt war sie jedoch mit 4-5 Monatsmieten im Rückstand, weshalb mein Bekannter keine andere Wahl sah als seinen Anwalt zu kontaktieren und die Miete einzuklagen. Mit Erfolg. Er bekam schließlich die Miete und der Anwalt empfahl meinem Bekannten die fristlose Kündigung seiner Mieterin was auch getan wurde. Jetzt ist es so, dass Mieterin X keine neue Wohnung gefunden hat und ihn darum bat noch bisschen in der Wohnung wohnen zu bleiben (Miete würde sie auch bezahlen), bis sie eine neue Wohnung hat. Da mein Bekannter es jetzt nicht übers Herz brachte eine Alleinerziehende Mutter einfach auf die Straße zu setzen stimmte er ihr zu. Stand heute ist jetzt folgendes: Sie wohnt nun schon seit mehr als einen Monat in der Wohnung (seit der fristlosen Kündigung) und hat keinen Zent Miete gezahlt. Mein Bekannter hat keinen Nerv mehr und hat ihr nun klar gemacht, dass er ihr aufgrund ihres Kindes freundlich entgegengekommen ist und das wenn sie nicht endlich auszieht er sich gezwungen sieht den Anwalt (Räumungsklage).Daraufhin meinte sie frech zu ihm, dass er das nicht machen könnte, da sie noch eine Frist bis Ende Juli hätte und er sowieso nicht im Recht sei, da man eine Alleinerziehende Mutter mit Kind nicht so einfach auf die Straße setzten könnte.Jetzt ist meine Frage: Wer ist denn nun im Recht?Würd mich über Antworten sehr freuen, da der Arme mir mittlerweile schon sehr leid tut.

Wohnung, Miete, Mieter, Anwalt, Eigentum, Klage
Mietzusage vom Vermieter zurückgezogen. Welche Rechte habe ich?

Hi, im Mai wollte ich eigentlich zu meinem Freund ziehen (in eine 3-er WG), nachdem seine Vermieterin uns das angeboten hatte, da unsere gemeinsame Wohnungssuche ziemlich erfolglos verlief. Leider hatten wir noch keinen schriftlichen Vertrag, sondern uns auf ihre mündliche Zusage verlassen. Zunächst hatte sie auch nichts gegen den Einzug und auch nicht gegen meine Haustiere, die ich mitgebracht hätte. Meinen Hund mochte sie sogar sehr gerne. Aber etwa 2 Wochen vor dem Einzug wollte sie nicht, dass ich meinen Kater mitbringe, aus Angst er könnte ihrem Kater etwas antun, falls die beiden sich im Hausflur begegnen. (die Vermieterin wohnt ein Stockwerk über meinem Freund). Wir konnten sie nur kurz beruhigen, da wir ihr versicherten, dass mein Kater während der "Eingewöhnungsphase" nach dem Umzug ohnehin nicht aus der Wohnung darf und man die Katzen auch langsam aneinander gewöhnen kann. Danach gab es wieder ein Einverständnisvon ihrer Seite. Kurz darauf kam sie mit der Ausrede, dass sie alles falsch verstanden habe. Sie sei davon ausgegangen, dass ich nur vorübergehend bleiben wollte und hat mir ein 2-wöchiges "Besuchsrecht" gestattet. Durch Zufall habe ich gelesen, dass auch eine mündliche Zusage als Vertrag zählt. Kann ich also irgendwelche Ansprüche geltend machen? Z.B. wegen wegfalls des Einkommens oder ähnliches? Denn besonders ärgerlich an der Sache ist auch, dass ich nur aufgrund ihrer Zusage meinen Job gekündigt habe, da die Wohnung selbst weit weg von meinem Arbeitsplatz und Wohnort ist und eine andere Stelle konnte ich auch nicht annehmen, denn ich hatte ja jetzt dort keinen Wohnsitz. Außerdem musste ich mir jetzt eine teurere Wohnung anmieten.

Hat irgendjemand eine ähnliche Situation erlebt?

Danke schon einmal im Voraus. =)

Evie

Miete, Mietrecht, Vertrag
Keine Zimmerabnahme und jetzt werde ich beschuldigt?

Sorry für den Titel, etwas blöd formuliert,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin vor 2 Monaten aus meinem WG Zimmer ausgezogen und in ein neues umgezogen. Beide Zimmer gehören einer Wohngenossenschaft, ist ähnlich wie ein Studentenwohnheim.

Nach dem Auszug sollte eigentlich eine Zimmerabnahme gemacht werde, damit ich meine Kaution vollständig zurück erhalte. Leider war der zuständige Angestellt nicht sehr kooperativ. Er hat mir einen Termin vorgeschlagen, sehr kurzfristig, der mir zeitlich nicht passte. Ich habe gefragt, ob der darauffolgenden Tag passen würde? Es kam keine Antwort mehr. Auch auf Anrufe hat er nicht reagiert.

Ich bin nun schon umgezogen und habe das der Wohngenossenschaft gemeldet. Das es keine Zimmer Abnahme gab und ich den Zuständigen nicht erreiche bzw keine Rückmeldung bekomme. In der Zeit ist schon jemand neues in das Zimmer eingezogen.

Ich bekam als Antwort: trotz neuer Bewohnerin muss die Zimmerabnahme gemacht werden, der zuständige Herr kommt AUF SIE ZU!

Es kam aber wieder keine Meldung. Meine Uni hat wieder angefangen und nun ja, ich hab mich nicht mehr darum gekümmert, weil es mir langsam zu blöd war, mit diesem Herrn. Er war auch während meiner Wohnzeit bei Fragen und Problemen nie erreichbar.

Jetzt 10 Wochen später erhielt ich immer noch keine Kaution. Auf Nachfrage bekam ich die Antwort: "Das Abnahmeprotokoll wurde uns erst diese Woche überreicht. Aber im laufe dieser Woche bekommen sie die Kaution."

Jaja schön wärs. Paar Tage später bekam ich per Mail eine Abrechnung, das 200 Fr. abgezogne wurden. Ich habe nun da Angerufen und nachgefragt. Antwort: "Die Frau die dafür zuständig ist, ist leider bis nächste Woche nicht da, aber soweit ich gehe, war es wegen der fehlenden Reinigung. Ich kann es aber nicht garantieren."

Mein Frage jetzt, wie kann man mir ohne Zimmerabnahme denn unterstellen, ich habe das Zimmer nicht gereinigt und dann 200 Fr. abziehen? Allein weil ja das Abnahmeprotokoll auch erst jetzt eingereicht wurde? Und es lebt ja schon lange jemand neues in dem Zimmer?

Kann mir jemand Auskunft geben, wie die rechtliche Lage ist. Kann man mir im Nachhinein noch Sachen unterstellen und in Rechnung stellen, wenn es keine Zimmerabnahme gab, die das beweist? Und ist es meine Schuld, wenn ihr Angestellter nicht in der Lage ist sich bei mir zu melden?

Ich bin super verärgert und 200 Fr. sind leider recht viel. Ich seh es kommen, dass das nächste Woche eine elend lange Diskussion geben wird.

Miete, Recht, Kaution, Jura, Rechtliche Lage

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