Aufhebungsvertrag, Nachmieter und neue Wohnung?

Hallo allerseits, ich habe ein Anliegen.. ich wohne in einer Wohnung in die ich im September mit meinem Freund eingezogen bin, eine große 3 Zimmer Wohnung. Nun ist er ausgezogen und hat eine eigene Wohnung, wir haben gemerkt das das zusammen wohnen nicht klappt. Meine Eltern haben mich jetzt einige Monate groß unterstützt und seinen Mietanteil gezahlt, weil ich erst diesen Monat mit der Ausbildung fertig werde. Ich bin dann Erzieherin und werde wahrscheinlich erst ab September oder später 40 Stunden haben, zur Zeit sieht es danach aus, dass ich erst mal nur 25 Stunden bekomme. Meine Eltern wollen mich weiterhin etwas unterstützen, jedoch nicht mehr so arg, wie bisher, was ich natürlich nachvollziehen kann. Ich kann mir jedoch die Wohnung und mein Leben dann nicht mehr leisten, leider. Die Wohnung ist an sich nun auch zu groß für mich und meine beiden Katzen..

Die Wohnungen in meiner Stadt sind generell sehr teuer und ich habe mit dem Vermieter geredet, er schlägt vor, dass wir zur Not einen Aufhebungsvertrag machen und er Nachmieter sucht, ich solange die Miete dann noch bezahle. Am Montag habe ich noch mal einen Termin bei ihm und wir besprechen das ganze. Wenn ich ihm nun sage "Ja suchen sie sich bitte Nachmieter" dann muss ich auch auf Wohnungssuche gehen. Wenn ich nun aber bspw zum 1.8 eine Wohnung hätte und er erst zum 1.9 einen Nachmieter, dann müsste ich ja doppelt Miete bezahlen, also beide Wohnungen.... Oder? Und wenn ich erst zum 1.9 eine neue Wohnung hätte und er schon zum 1.8 neue Mieter, was passiert dann? Darf ich noch in der Wohnung bleiben?

Alles doof gerade :( bitte keine negativen Kommentare, ich bitte nur um ernsthaft Hilfe und Tipps.

Wohnung, Miete, wohnen, Gehalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Nachmieter
Jugendamt Unterhalt und Wohngemeinschaft mit dem Partner?

Hallo ich schreibe hier im Auftrag meiner Mutter !!! Meine Mutter 44 ist seit 2014 verwitwet und bekommt eine Witwenrente wovon sie lebt ,sie wohnt in einer 64qm großen Wohnung und hat jetzt einen guten Freund bei sich einziehen lassen (Vermieter weiß natürlich bescheid ) allerdings ist der Mietvertrag noch allein auf meine Mutter ausgestellt ...Die Miete und Nebenkosten werden aber geteilt (Freund überweist monatl.300 Euro für Miete u.Nebenkosten auf das Konto meiner Mutter die dann die komplette Miete zum Vermieter überweist )......................Der Freund meiner Mutter ist aber unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn (15)...Arbeit hat er bei einer Zeitarbeitsfirma bis Oktober 17 (Vertrag ) ........Das Jugendamt möchte jetzt prüfen wieviel er an Unterhalt zahlen kann und er soll auch die Miete und Nebenkosten darin angeben ...........Was wäre jetzt sinnvoll ,das er in den Mietvertrag mit reinkommt oder das er bei meiner Mutter als Untermieter ist ?.....Meine Mutter stellt ja auch Möbel ,Rundfunkgebühren ,Strom ,Internet für ihn mit zur Verfügung .....Das Jugendamt wird bestimmt Nachweise verlangen ,die sie aber nur auf dem Kontoauszug hat das er die 300 Euro Miete /Nebenkosten zahlt ? Bei der Stadt hier ist er bereits gemeldet das musste der Vermieter ihm ausstellen ......Meine Mutter lebt von 750 Euro Rente und hat eine gesamt Miete/Nebenkosten von 420 Euro wo noch Strom dazu kommt und sie ist froh wenn die Mietkosten geteilt werden können .......Hat jemand da einen Rat oder Erfahrung für uns ?

Miete, Freunde, Unterhalt
Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel
Mietschulden,Antrag wurde abgelehnt?

Guten Tag,

ich Schäme mich zu Tiefst für dieses Thema. Wir wohnen mit unseren Kindern in einem Einfamilienhaus zur Miete. Mein Partner hat Letztes Jahr im Oktober seine Arbeit verloren,und daraufhin hatte er auch noch 2 Op´s gehabt,so das er Krankengeld bekommt ! Ich bin zur Zeit in Erziehungsurlaub,und fange im August meine Zweite Ausbildung zur Krankenpflegerin an ! So wir leben von Kindergeld, Erziehungsgeld und sein Krankengeld. Mein Partner fängt aber ab Mittwoch wieder an,zu Arbeiten . Yeah ! So jetzt zu meinem Problem, unser Vermieter hat uns nun die Kündigung angedroht,da ein Mietrückstand von 400 Euro entstanden ist . Unser Haus ist fürs Arbeitsamt zu Teuer, Kaltmiete 590 Euro. Wir haben immer einen eigen Anteil von 209 Euro gehabt und auch immer Überwiesen. ABER für Dezember 2016 wurde weniger vom Amt überwiesen,was haben wir wohl Überlesen haben (Haben Teilweise 2 Neue Berechnungen im Monat bekommen), wo man nicht mehr durchgestiegen ist ! Für Dezember ´16 sind 30,92 Euro offen und für Januar 2017 362 Euro. Wir haben ein Darlehns Antrag gestellt,aber wurde abgelehnt, da unser Haus zu Teuer ist. Was kann man nun machen ? Wir können kein Monat mehr Abwarten, bis mein Partner sein ersten Gehalt bekommt ! Kredit kann und möchte ich nicht aufnehmen,gibt es noch andere Wege?Bitte Helft mir,ich war noch nie in solch einer Situation und hab keine Ahnung vom Arbeitsamt :( Bin am Boden Zerstört,und möchte meinen Kindern nicht das zu hause nehmen .

Miete, Arbeitslosengeld, Darlehen
Parkplatz im Mietvertrag. Neuer Eigentümer, will den Parkplatz und droht mit Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf. Was tun?

Liebe Community!

Folgender Sachverhalt zu o.g. Frage:

  • Meine Tante hat in ihrem Mietvertrag einen äußerst begehrten Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus.
  • Seit einem Monat gibt es einen neuen Eigentümer des Hauses
  • Eigentümer wohnt nicht in dem Haus. Möchte jedoch den Parkplatz
  • Meine Tante sagt "NEIN"
  • Ihr wird damit gedroht, dass ihr Mietvertrag wegen "Eigenbedarfs" gekündigt wird, wenn Sie den Parkplatz nicht abgibt
  • Meine Tante unterschreibt unter Druck einen Aufhebungsvertrag für den Parkplatz

Da ich den Parkplatz selbst regelmäßig nutze und das Vorgehen des neuen Vermieters (auch mein Vermieter) absolut nicht in Ordnung finde, möchte ich diesen Parkplatz auf gar keinen Fall abgeben.

Ich habe gelesen, dass man einen Mietvertrag für eine Wohnung für den Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf.

Jedoch hat sich für mich in dem Moment jede Voraussetzung relativiert, da ja durch die Abgabe des Parkplatzes alles so bleiben kann wie es gerade ist.

Aber wenn der Parkplatz nicht abgegeben wird, "auf ein Mal" die Wohnung für den Eigenbedarf notwendig ist?!

Ich möchte jetzt daher - da meine Tante auf Androhung der Kündigung der Wohnung den Aufhebungsvertrag unterschrieben und ja leider auch abgegeben hat - einen Widerruf verfassen.

Wegen Drohung als auch Täuschung?

Des Weiteren in dem Schreiben auf klar stellen, dass die Voraussetzungen für den Eigenbedarf sich allein durch die Drohung relativiert haben.

Ich bräuchte dann bitte an dieser Stelle verschiedene Bausteine von der Community um ein vernünftiges Schreiben aufzusetzen, sodass der Vermieter sich erstmal damit befassen und sich damit abfinden muss.

Geht das? Habt ihr Ideen? Was sagt ihr dazu?

Danke und liebe Grüße

Kemal

Miete, Mietrecht, Vertragsrecht
Unangenehmer/Muffiger Geruch in der Wohnung?

Bin in eine Kellerwohnung gezogen. Es ist alles frisch renoviert sowie ist überall Fliesen also kein Teppich. Habe sogar eine neue Haustür sowie andere Türen bekommen. Es ist eine 2 Zimmerwohnung. Im Wohnzimmer ist die Küche mit drin in einer Nische. Ich habe bereits alles mehrmals gesäubert. Doch ich finde im Bad ist es am schlimmsten und das zieht alles in die Wohnung weil ich dort momentan noch keine Tür habe aber das ist doch kein Zustand? Es riecht in jedem Zimmer irgendwie dreckig dabei ist alles richtig gründlich gesäubert worden sowie frisch renoviert. Ich habe jegzg die erste Nacht hier geschlafen und als ich die Schlafzimmer Tür ins Wohnzimmer aufgemacht kam sofort Ekel hoch. Ich ekel mich vor dem Bad dabei ist alles gründlich gereinigt worden (jede Fuge und Ecke) und auch Möbel sind alle neu bis auf die Küche. Was kann das sein? Die Wohnung stand jetzt 7 Monate leer. Würde allerdings in dem Zeitraum renoviert, alsl könnte halt nicht einziehen aber gelüftet würde regelmäßig da die Wohnung meinen Eltern gehört würde nachdem der Mieter ausgezogen ist alles auf Schimmel untersucht und beseitigt. & auch regelmäßig kontrolliert. Aber wie bekomme ich das raus ? Die Tage beim Umzug hab ich immer alles auf Durchzug gehabt. Im Bad habe ich auch ein Raumdufter aufgestellt aber selbst den riecht man nicht. Gestern Abend auch Duftkerzen aufgestellt aber das hah es nur minimal im Schlafzimmer gebracht.

Was kann ich tun?

Wohnung, Hygiene, Miete, Gestank, sauber, neu
Mietswohnung Partner zu Besuch; könnten Vermieter Mehrkosten verlangen und Weiteres (siehe Sachverhalt)?

Guten Morgen,

es geht um folgenden Sachverhalt.

Meine Partnerin wohnt seit Februar in einer Mietswohnung. Die Vermieter wohnen direkt gegenüber. Meine Partnerin und ich wohnen ca. 45 km auseinander. Sie hat einen Job im Schichtdienst, weshalb es ihr nicht so oft möglich ist, zu mir zu kommen. Daher halte ich mich ca. 4-5 Tage die Woche bei ihr auf. Mein Aufenthalt findet nicht an konkreten Tagen statt, sondern je nachdem, wie es eben so passt. Ansonsten bin ich auch mal einige Tage mehr bei mir oder wir sind beide bei mir. Anschließend halten wir uns wieder einige Tage bei ihr auf. Wie man das eben so macht als Paar.

Jetzt haben ihre Vermieter sie gestern darauf angesprochen, "wer denn dieser Besuch immer sei". Sie wollten dabei wissen wie ich heiße, wer ich bin und wo ich wohne. Außerdem behaupteten sie, ich würde bei meiner Partnerin fest wohnen und das würde sich auf die Betriebskosten auswirken. Meine Partnerin teilte ihnen mit, dass ich nicht dort wohne, was sie allerdings nicht glaubten. Es kam einem vor, als würden sie protokollieren, wann ich ein und aus gehe, da sie auch am Abend vor dem Gespräch penetrant anschellten, als ich alleine bei ihr zu Hause war (sie kam erst zwei Stunden später nach Hause). Ich habe die Tür allerdings nicht geöffnet, da ich wie gesagt allein war und es bereits 19 Uhr war.

Außerdem beschwerten die Vermieter sich, dass meine Freundin mir einen Wohnungsschlüssel übergeben hat, sodass ich mich teilweise auch alleine in ihrer Wohnung aufhalte, wenn sie z.B. Nachtdienst hat, oder nach dem Spätdienst erst Abends nach Hause kommt.

Auf die Frage meiner Freundin, was die Vermieter jetzt vorschlagen, antworteten diese, dass ich entweder bei ihr offiziell einziehen soll, oder die Besuche müssten ab jetzt ausbleiben.

Meine Fragen:

  • Was für Ansprüche können die Vermieter in so einem Fall geltend machen? Haben sie überhaupt Ansprüche?
  • Sind meine Besuche zeitlich in Ordnung (ich las von einer 6 Wochen Bestimmung ohne Unterbrechung)?
  • Ab wann gilt in unserem Fall der Besuch als angemessen unterbrochen?
  • Können die Vermieter irgendwelche Betriebskostenzuschläge verlangen? Sie zahlt eine Pauschale für die Nebenkosten und hat soweit ich weiß, eine Wasserzähluhr im Badezimmer.
  • Zählt meine Nutzung ihrer Wohnung bereits als "Gebrauchsüberlassung an Dritte" ?

Ich habe weder Möbel von mir in ihrer Wohnung noch sonst irgendwas. Immer wenn ich komme, bringe ich lediglich meine Studienunterlagen mit, um bei ihr zu lernen und eine Sporttasche mit Kleidung für die Tage, bei denen ich bei ihr bin.

  • Ist es relevant, wenn nach außen hin der Eindruck entsteht, ich würde bei ihr wohnen, wenn ich z.B. ab und zu, um ihr Arbeit abzunehmen, den Hausflur wische oder auch mal einkaufen gehe?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich im Voraus!

MfG

Allgemeinwissen, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter, Jura
Wie ohne Bürgschaft der Eltern ausziehen?

Gibt es eine Möglichkeit ohne die Bürgschaft der Eltern auszuziehen? Ich(25) bin noch in einer schulischen Ausbildung bekomme Bafög, damit könnte ich meine Miete bezahlen. Meine Eltern haben mich aus dem Haus rausgeworfen, habe dann einpaar Tage bei einer Freundin übernachtet, die mich dann nach vier Tagen gezwungen hat wieder nach Hause zu gehen, obwohl ich gesagt habe. dass ich da nicht hingehen will. Sie sagt, dass ich es hier aushalten soll. Die Person, die meine Mutter sein soll, hat bei ihr angerufen und gesagt, ich soll wieder nach Hause kommen(ich war dabei), sie wollten mich gestern wieder rauswerfen und haben gesagt, dass sie nicht angerufen haben. Sie haben der Vermietern gesagt, dass sie mich rauswerfen soll. Sie hat mit mir gesprochen und gesagt, ich soll ausziehen. Ich hab schon für ein paar Wohnungen angerufen und war bei einer Besichtigung, sie wollen aber alle eine Bürgschaft der Eltern, meine würden nicht bürgen. Wie soll hier rauskommen? Ich darf hier schon lange nichts mehr essen, hatte in meinem Zimmer einen kleinen Wasserkocher und Reiskocher, den sie mir kaputtgemacht haben, als ich bei meiner Freundin übernachtet habe. Mein Laptop haben sie mir auch kaputtgemacht. Der stürzt immer wieder ab. Meine Ohren sind zu, nachdem ich seit Freitag 24h lang 'Ohropax trage, damit ich ihre Stimmen nicht hören muss. Sie lachen zusammen und essen während ich ganz allein in meinem Zimmer sitze und angst habe. Wie komme ich hier raus? Kann ich mich bei einer Wohnbaugesellschaft anmelden? Würden sie mir eine günstige Wohnung geben, wenn ich ihnen meine Lage erkläre. Frauenhaus will mich nicht aufnehmen, die Polizei hat dort schon angerufen, Die hatten nur für 3 Tage einen Platz, dann hätte ich wieder hier her kommen müssen, vllt eine WG? Braucht man dafür einen Bürgen?

Familie, Wohnung, Miete, Soziales

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