Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?

Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.

Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.

Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!

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Ölofen ausgelaufen. Wer muss kosten tragen - Mietrecht?

Hallo! Seit Januar ist unser Ölofen defekt. Nach ca 10 Terminen wovon der Heizungsbauer 6x erschienen ist wurden Regler und Haupthahn des Ölofens getauscht. Dennoch ist der Ofen immer wieder voll Öl gelaufen. Letzendlich kam der Handwerker zu dem Entschluss das ein neuer Ofen her muss. Beim letzen Besuch des Handwerkers meinte er wir sollen nichts mehr anfassen und das haben wir auch nicht gemacht. Bis der Ofen eingetroffen ist sind ca 5 Monate vergangen und nun ist er endlich eingebaut.

2 Wochen bevor der neue Ofen eingetroffen ist und der Handwerker sich nicht mehr gemeldet hatte ist der alte Ölofen ausgelaufen und hat das Kinderzimmer beschädigt.

Der Vermieter schiebt es auf den Haupthahn den keiner von uns angefasst hat, da der Ofen defekt war und im Sommer kein Ofen benutzt wird. Ob nun der Heizungsbauer den Haupthahn offen gelassen hat, steht wohl Aussage gegen Aussage. Aber kann es sein das der Ofen Auslaufen darf selbst wenn der Haupthahn offen ist. Der Ofen in einem Kinderzimmer steht, der Handwerker + Vermieter wussten das der Ofen immer wieder Vollläuft., und 5 Monate verstrichen sind in denen der Handwerker +Vermieter sich nicht mehr darum gekümmert haben. Sollte der Handwerker vor allem in diesem Fall da es sich um ein Kinderzimmer mit 6J. Kind nicht irgendwelche Vorkehrungen treffen das sowas nicht passieren kann?

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Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

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Auflösung Hausrat ex Partner Brief was schreiben?

Hallo,

wollte mich von meinem Partner trenne, damit er keine ansprüche mehr hat auf seine Sachen habe ich mir folgenden text ausgefdacht..:

was denkt ihr darüber? hat er rechtlich noch eine Chance iwas an sich zu reißen? habt ihr sondtige tipps was ich noch reinschreiben kann??

ich muss ihm noch bisschen mehr Geld geben für eine Auto Anzahlung .. aber da hab ich keine lust das rein zu schreiben, da er dafür keine belege und nachweise hat und ich ihm das eigl unterschlagen will da er mir fremd gegangen ist.

Vereinbarung Zwischen: xxx und yyy

Die von uns gemietete Wohnung wird yyy zur alleinigen Nutzung überlassen. xxx verpflichtet sich, die Wohnung bis spätestens zum 31.10.2016 zu räumen und die in seinem Besitz befindlichen Schlüssel herauszugeben.

Die Miete und die Nebenkosten werden von yyy, die in der Wohnung verbleibt, bezahlt. Nachzahlung und Rückerstattung von Nebenkosten entfallen zeitanteilig auf denjenigen Person, der sie im Abrechnungszeitraum getragen hat.

Wir sind uns weiter darüber einig, dass der gemeinschaftliche Hausrat in das alleinige Eigentum der Verbliebenden der Wohnung übergehen soll gegen eine Zahlung von 1000,00 EUR auf das Girokonto des xxx zahlbar spätestens zum 31.10.2016. und somit xxx keine weiteren Ansprüche mehr auf den von ihm mitgezahltem aktuellen Hausrat hat. Explizit wird auf den Eigentumsübergang an yyy folgender Artikel aufmerksam gemacht: RE 123 Laptop, RE 124 Wohnwand usw...

PS sind nicht verheiratet und keine KInder.. Kündigungsfristen muss ich nicht beachtet oder ? da wir uns beide einig waren zum 31.10.2016

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Soll ich in das Haus meiner Freundin investieren?

Die Situation ist folgende: Ich bin mit meiner Freundin nun seit mehr als 3,5 Jahren zusammen und nun haben wir das Glück das ihre Eltern ihr ein Haus kaufen (Erbe). Wir müssen nur noch einen kleinen Restwert abbezahlen. (ca. 60k) Nun habe ich ihr angeboten die monaltiche Rate durch 2 zu teilen, da wir unser Geld bzw. die Investitionen sowieso teilen. Und wenn sie das bezahlen würde, müsste ich ja bei Geldmangel trotzdem einspringen (Strom/Wasser/Essen...etc.). Ich habe ihr gesagt das ich das gerne tue, nur das im Falle der Trennung (ich finde das sollte auf jedenfall vorher geklärt werden) ich sehr gerne meinen Anteil wiederhaben wollen würde, da ihr ja das Haus gehört und sonst ins leere investiere. Das wiederum fande sie natürlich nicht toll (is ja auch ein heikles Thema) und bot mir einfach eine Miete an. Das aber schlug ich sofort aus. Ist ja im Endeffekt das selbe, nur das ich null Anspruch auf irgendwas habe. Zusätzlich meinte ich das ja dann aber die Vermieterin für Schäden aufkommen müsste......was wieder heisst ich bezahl das Essen, weil die "Vermieterin" die Schäden bezahlt. Versteht mich nicht falsch, wir sind sehr glücklich aber sowas kann schnell zwischen einem stehen. Auch möchte ich keinen Grundbucheintrag. Es geht hier sozusagen um ein zinsloses Darlehen.

Wie würdet ihr euch in so einem Falle verhalten? Welche Lösung könnte man in so einem Falle vorschlagen?

Danke schon einmal

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Übergabe zwischen Vor- und Nachmieter rechtens?

Hallo, Ich stecke in einer Zwickmühle und ich hoffe ihr könnt mir helfen: Wir (2 Personen WG) haben einen Mietvertrag ab dem 1. September. Nach Einigung mit Vermieter und Vormieterin, durften wir bereits ein paar Tage früher in die Wohnung. Da der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, sollten wir ein Übergabeprotokoll mit der Vormieterin machen. Dies haben wir auch getan, bei dem uns nur ein kleiner Mangel aufgefallen ist, der auch festgehalten wurde und von Vormieterin und uns, den Nachmietern unterzeichnet wurde. Bei Vertragsunterschrift hatte der Vermieter bereits gesagt, dass er das Übergabeprotokoll immer erst ein paar Tage später macht, damit die Nachmieter die Chance kriegen Mängel zu finden. Soweit so gut... Jetzt hatten wir einen Termin das Übergabeprotokoll zu erstellen (ca. 4 Wochen nach Einzug)... Hier haben wir weitere Mängel aufgelistet, die auch festgehalten wurden (Stichpunkte, noch nichts unterschrieben). Scheinbar wollte der Vermieter diese Mängel jetzt bei der Vormieterin geltend machen. Diese hat sich aber auf das von uns erstellte Übergabeprotokoll berufen und gesagt die Mängel waren damals nicht vorhanden. Bei manchen, z.B. verkalkten Duschwänden ist dies aber offensichtlich. Da der Vermieter das Geld von der Vormieterin nicht einholen konnte, hat er zu uns plötzlich gesagt, dass das ursprünglich mit der Vormieterin erstellte Übergabeprotokoll rechtens sei und wir damit Schuldträger seien. Wir hätten diese Mängel alle in das Protokoll schreiben sollen. Da wir aber immer davon ausgegangen sind, dass ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter zu erstellen ist, haben wir uns die nachträglichen Mängel nur vorgemerkt für die offizielle Übergabe mit dem Vermieter. Jetzt hat er uns eine Frist gesetzt, die von uns aufgezeigten Mängel auf eigene Kosten zu beheben.

Wäre nett wenn jemand etwas zu der rechtlichen Lage sagen könnte.. :( Danke!

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Mietrecht ex rausschmeißen geht das?

Hallo , Wohne seit Ca 1 Jahr mit meinem Freund zusammen . Bzw jetzt expartner, da er mich betrogen hat. Jetzt möchte ich ihn so schnell wie möglich rausschmeißen. Jetzt erzählt er mir immer er hat sowas wie Gewohnheitsrecht ich muss ihm 3 Monate Zeit geben um eine neue Wohnung zu suchen. Ist das wirklich so ? Ich kann das keine 2 Wochen mehr mit dem aushalten er muss SoFort weg ! Was kann ich tun . In whatapp hat er mir geschrieben in 2 Wochen zieht er aus dann sagt er wieder in 4 Wochen dann wieder Mitte November und udn .. Das geht nun schon was länger so das er schon vor mind 2 Monaten ausziehen will .. Was kann ich machen soll ich ein Kündigung Mietverhältnis machen oder was ? dabei steht er in keinem Vertrag drinne . Habe den Mietvertrag alleine unterschrieben . Miete zahlen wir immer halb halb er hat mit Letztes Jahr immer Geld überwiesen in immer unterschiedlichen Höhen der Rest war immer bar . Jetzt haben wir seit 3 Monaten es so , das ich ihm Geld geben und er überweiset die Miete . Er steht an der Türklingel drauf . Hab heute meine Vermieter (der darüber weiß das 2 Personen hier wohnen ) informiert das er die nächsten Tag auszieht und das er Türklingel ändern soll . Ist ein 20 Parteien Haus und er ist nur behördlich gemeldet hier. Kann ich ihn nicht einfach auf die Straße setzen für das was er mir angetan hat ? Ist ja immerhin nur meine Wohnung . Oder eine fristlose / außerordentliche Kündigung schreiben aus Vertrauensmissbrauch oder welchen Grund kann ich angeben ? Die meisten sagen kannst ihn einfach vor die Tür setzen soll er zu seinen Eltern 1 km weiter ziehen . Aber mein ex mein ich kann ihn nicht einfach auf die Straße setzen

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Kündigung Mietvertrag des Ex Partners?

Hallo,

Ich habe am 01.08 eine Wohnung bezogen für die ich zusammen mit meinen Ex-Freund den Mietvertrag unterschrieben habe.

Er hat sich auf einmal urplötzlich entschieden doch nicht mit einzuziehen.

Mein Vermieter hat mir gestern die Kündigung zukommen lassen und meinte er ist mir im Innenverhältniss die Hälfte der Miete schuldig.

Als ich damals bei meinen Ex ausgezogen bin, weiß ich das ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten musste und auch die Hälfte der Miete zahlen musste. Und wir hatten keine Vereinbarung.

Anbei einmal sein Kündigungsschreiben:

"...wie am 05.09.2016 telefonisch besprochen kündige ich mit sofortiger Wirkung das "angebliche" Und nie zustande gekommenen Mietverhältnis.

Im Juli unterschrieb ich mit Frau ... Den Mietvertrag für ein zukünftiges Anmieten Ihrer Wohnung. Leider haben sich in unserer Zukunftplanung die Umstände geändert, so dass ich in diese Wohnung nicht ziehen werde.

Aus diesen Grund möchte ich Sie bitten mich aus den Mietvertrag zu löschen.

Frau... Mit der ich nicht mehr zusammen bin, wird das Mietverhältnis weiterhin aufrechterhalten.

Ich besitze für die oben genannte Anmietung keinerlei Unterlagen und möchte Sie bitten bei auftreten Problemen sich an Frau... Zu wenden."

Nun muss ich ihn ja darüber informieren das er die Hälfte der Miete zu tragen hat. Weil ich es nicht einsehe aus seiner plötzlichen Sinneswandlung seine Miete allein für diesen Monat, den letzte und die nächsten 2 mitzutragen. Ich hab dank ihm genug Einbußen gemacht.

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Wasserschaden durch ca 1cm hohes Wasser für ca 1 Stunde auf Fliesen?

Hallo Community. Am Freitag kam es bei der Schlüsselübergabe meiner neuen Wohnung zu einem Unfall, der eventuell einen Wasserschaden zufolge haben könnte. Ich erkläre vorerst die Gesamtsituation, woraus sich dann mehrere Fragen meinerseits ergeben:

Am Freitag habe ich die Schlüssel für meine erste eigene Wohnung ausgehändigt bekommen, der Einzugstermin ist der 15.9. Ich habe mir mit der Dame vor Ort zuerst die Wohnung noch einmal angeschaut und zum Abschluss sind wir in den Keller gegangen und haben Strom und Wasser angestellt. Dazu muss man sagen, dass die Küche noch nicht fertig eingebaut war, das soll kommende Woche geschehen. Nachdem wir das Wasser angestellt haben, bin ich alleine ca 10 Minuten später noch einmal rauf in die Wohnung um mich um meinen Internetvertrag zu kümmern. Vor der Wohnungstür habe ich schon merkwürdige Geräusche gehört und nachdem ich die Tür aufgemacht habe, stand in der Küche, im Flur, Im Bad, sowie in der Hälfte des Wohnzimmers ca 1cm hoch Wasser, welches aus dem Anschluss für die Spülmaschine in der Wand kam. Das Ventil dort war nicht verschlossen. Ausgetreten sind - geschätzt 50-70 Liter. Die Tage zuvor waren noch Handwerker im Haus, welche halt dabei waren, die Küche einzubauen, womit sie aber noch nicht fertig waren zu dem Zeitpunkt.

Zum Glück konnte ich die Dame der Schlüsselübergabe erreichen, welche zusammen mit ihrem Mann mit einem Wassersauger vorbei kamen, weshalb nach ca. einer Stunde das gesamte Wasser wieder entfernt war.

Die Wohnung wird durch ein Architekturbüro ca. 1 Stunde entfernt vermietet, weshalb die Dame der Schlüsselübergabe nicht die Besitzerin des Hauses ist.

Die neu eingebaute Küche ist, bis auch eine 50x50cm Platte, nicht beschädigt worden.

Bei dem Boden handelt es sich um Fliesen, ich habe auch ein paar Fotos bei gepackt.

Meine Fragen sind nun: - Wer ist Schuld an der Sache? Die Handwerker? Hätten die das Ventil in der Küche schließen müssen, bzw am Hauptventil kennzeichnen müssen, dass man es nicht einschalten soll? (So wie bei elektrischen Anlagen zum Beispiel) - Wie hoch ist der entstandene Schaden (geschätzt). Hier wäre es schön wenn mir jemand, der in der Branche arbeitet eine Einschätzung geben könnte.

Am Montag werde ich natürlich bei dem Architekturbüro anrufen und den Vorfall schildern, bis dato hätte ich aber gern eine grobe Einschätzung ob es bei einem Wasserstand von einem cm für ca eine Stunde schon zu Feuchtigkeit in den Wänden bzw. im Boden kommen kann.

Fairerweise muss ich sagen, dass wir, als wir das Wasser eingeschaltet haben, daran hätten denken sollen, dass oben noch gehandwerkelt wird... allerdings finde ich es schon sehr heikel, dass durch ein Ventil im Keller, Wasser in großen Mengen direkt in eine Wohnung 3 Etagen höher austreten kann.

Anbei ist ein Bild vom Boden, sowie vom Übergang Boden-Wand.

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Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Woran erkennt man, dass ein (schüchternes) Mädchen Intresse an einem Jungen hat?

Servus zusammen,

ich habe ein Problem und zwar gibt es bei mir in der Arbeit ein Mädchen, dass mich noch verrückt macht. Ich muss ständig an sie denken und mich fragen wie ich ihr Verhalten deuten soll.

Wenn ich in der Firma unterwegs bin und sie mir über den Weg läuft oder sie mal an meinem Büro vorbei läuft, habe ich häufig das Gefühl, dass sie mich anguckt. Das ein oder andere Mal haben wir uns auch angelächelt, als wir uns zufällig über den Weg gelaufen sind. Weil ich aber auch schüchtern und eher zurückhaltend bin, gucke ich sie meistens nur kurz an und dann schnell wieder weg, es ist wie ein Reflex.

Viele werden jetzt meinen dann quatsch sie doch einfach mal an und frag, ob ihr einen Kaffee zusammen trinken wollt. Das würde ich nicht fertig kriegen dazu bin ich viel zu schüchtern und ich muss dazu sagen, auch viel zu unerfahren ich hatte bis heute noch nicht eine Freundin und habe dementsprechend auch keine Erfahrungen wie man ein Mädchen einlädt. Außerdem soll das möglichst so unverfänglich wie möglich sein, da ich nicht will das die anderen Kollegen über mich oder sie tratschen.

Ich frage mich auch die ganze Zeit, ob ich mir das nicht vielleicht auch einfach nur einbilde, weil es Wunschdenken ist. Vielleicht ist sie einfach nur nett? Woran erkenne ich, ob sie wirklich Interesse an mir hat? Was machen schüchterne Mädchen wenn sie einem Jungen Interesse zeigen wollen?

Und wenn ich dann wirklich mal soweit bin sie nach einem Kaffee oder so zu fragen, wie mache ich das am besten ohne, dass man gleich das Top-Thema im Flurfunk ist? Wäre es eine gute Idee sie auf Facebook anzuschreiben? Wir sind seit kurzem dort befreundet haben jedoch noch kein Wort gewechselt.

Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben, ich will es wirklich nicht vermasseln oder mich blamieren.

Liebe Grüße!

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Geldgieriger Vermieter stellt schwarz eingestellte Putzfrau in Nebenkosten als Eigenleistung in Rechnung?

Hallo ihr Lieben,

seit nunmehr über einem Jahr ärgere ich mich mit meinem Ex-Vermieter

Er fordert für Abrechnung 2015 erst 7€/Std zu 34 Wochen für Treppenhausreinigung 238€. Nach Bitte zur Korrektur (sehr fehlerhafte Abrechnung- Heizung einfach bis Dezember abgerechnet, Müll einfach für ein Jahr statt 5 Monate berechnet, die Personenzahl statt durch 6 durch 5 geteilt - er wollte für 5 Monate noch 100€ von uns!!!) sendet er korrigierte Abrechnung mit 14€/Std zu 10 Wochen - natürlich mit Text "Eigenleistung" da ich eine Rechnung angefordert habe. Ich weiß aber, dass er eine Putzfrau angestellt hat.. schwarz.... Zudem behauptet er, dass man für die Reinigung peine ganze Stunde benötigt. Es handelt sich hierbei um eine HolzPendeltreppe von 2 Etagen mit ca. 40 Stufen..

Ich war bei der Übergabe so dämlich und habe unterschrieben dass ich selten geputzt habe. Ich glaubte an das bischen (nichtvorhandene) menschliche in ihm.

Schon komisch, dass seine Beträge der Reinigung immer so angepasst sind, dass er auf 0 rauskommt. Nach der Korrektur bleibt nämlich nur noch die Restkaution von 200€ übrig, genauso dass er uns nichts von seinem Geld zurück zahlen muss.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und bin auch in keinem Mieterverein...

Ich hoffe auf gute Antworten und sende liebe Grüße

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Kann ich nach Trennung Wohngeld beantragen wenn mein Kind nur zu 50% bei mir wohnt und kein Hauptwohnsitz gemeldet wurde?

Vor einigen Monaten habe ich mich nach einer schwierigen Zeit von dem Vater meines Kindes (3 Jahre alt) getrennt. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe mit viel Glück eine kleine 3-Zimmer-Wohnung gefunden. Die Warmmiete beträgt inkl. Nebenkosten (ohne Strom) etwa 700€ - ein Preis der in dieser Gegend auch einer 2-Zimmer-Wohnung entspricht. Früher teilte ich die Miete mit meinem Partner, insgesamt zahlte ich dabei fast 500€ im Monat an Miete.

Da ich meinen Sohn schon immer so gut wie alleine betreut habe (Bringen und Abholen vom Kindergarten etc), konnte ich nur eine 50% Teilzeit-Stelle annehmen. Hier arbeite ich nun seit fast einem Jahr, das Gehalt beläuft sich auf 930€ netto. Vom Kindergeld werden die Kita-Kosten bezahlt. Nun verbringt mein Sohn die Hälfte der Zeit beim Vater, der schon immer besser verdient hat - Unterhalt kommt nicht in Frage da er ihn nun an genau so vielen Tagen im Monat betreut wie ich. Ich komme mit meinem Gehalt und den Mietkosten absolut nicht zurecht. Mein Sohn ist am Sonntag, Montag und Dienstag beim Vater, eine andere Arbeit, die ich an diesen Tagen in Vollzeit arbeiten könnte finde ich nicht. Ich wollte daher Wohngeld beantragen, wobei sich der Kindesvater weigert der Ummeldung unseres Sohnes zuzustimmen, womit das Kind den Hauptwohnsitz bei mir hätte. Könnte ich das Wohngeld auch bekommen, wenn ich nur Nebenwohnsitz für das Kind anmelde?

Ich komme leider mit der Situation nicht zurecht, weder habe ich Aussichten auf ein besseres Gehalt (zumal ich mein Kind von Mittwoch bis Freitag um 15 Uhr vom Kindergarten abholen muss), noch habe ich Anspruch auf Unterhalt. Ich habe schon versucht als Freiberuflerin nebenbei Geld zu verdienen, hier kommt aber zu wenig zusammen und da ich mir kein Auto leisten kann, bin ich sehr unflexibel. Etwas wie Wohngeld würde mich teilweise entlasten.

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Airbnb abzocke?

Hallo ich brauche dringend hilfe!

Auf inmobilienscout24 habe ich eine tolle günstige Wohnung gefunden und draufhin gleich kontakt aufgenommen.

Der Herr meinte in seiner email auf englisch, er vermietet sie, weil er sich von seiner Frau getrennt hat und kein Interesse hat wieder hier her zu kommen..

Er hat mir viele Bilder geschickt und auch die daten. Er meinte weil er nicht mehr hier in deutschland wohnt, läuft alles über Airbnb und es wird so ablaufen, dass ich Airbnb eine Miete + kaution auf ihr bankkonto schicken soll, und dafür den schlüssel für einen tag haben darf.

Mein Problem ist nun, dass Airbnb ja eigentlich bekannt und seriös ist, und ich soll ja nachdem ich mit denen gesprochen habe denen das geld schicke und nicht dem vermieter (Das würde ich natürlich nicht!)

Aber jetzt habe ich bei einer anderen Frage eine sehr ähnliche mail gefunden, wie die, die der vermieter mir geschickt hat... (kopiere sie unten dazu)

Was meint ihr, was ich tun sollte ? Einfach ignorieren,? airbnb anrufen?

Grüße

mail:

Hello,

I'm very glad that you are interested to rent my apartment. Sorry but I don't speak German verry good, so if you are really interested please reply me in English or Finnish. I work as an engineer on an oil platform in North Sea and this year I divorce from my wife which is German. I have no reason to come home too soon and for this reason I decided to rent my apartment. The apartment has 61qm and the price of the monthly rent is 330 EUR (the price includes all utilities costs: heating, water, electricity, a parking space, internet WiFi, cable TV). The apartment is located in Hauptstraße, 77855 Achern, is in perfect condition and it doesn't need additional repairs. I am the owner of the apartment. So, if you are interested please email me back for more details.

Best regards, Leif Lassus

Miete, Immobilien

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