Hallo, Mein Mietvertrag beinhaltet eine Mindestmietdauer von einem Jahr. Erst nach Ablauf dieses Jahres kann ich die Kündigung einreichen, somit wäre ich an die Wohnung 15 Monate gebunden. Allerdings bezieht sich der Kündigungsverzicht nur auf mich als Mieter. " Für den Vermieter gelten die gesetzliche Vorschriften" steht danach. Sehe ich das richtig, dass somit ein einseitiger Kündigungsverzicht vorhanden ist und damit der Kündigungsverzicht unwirksam ist? Nach meiner Recherche geht sowas nur, wenn es ein Staffelvertrag ist oder ein Individualvertrag. Allerdings habe ich den fertigen Mietvertrag vorgelegt bekommen und nur unterschrieben. Liege ich mit dieser Auffassung richtig?
Einseitiger Kündigungsverzicht bei Miete wirksam?
Miete