Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich bin erst vor kurzem wieder nach Deutschland gezogen und habe eine Wohnung gemietet mit meinem Mann zusammen. Auf dem Mietvertrag stehe nur ich drauf. Mein Mann muss sich demnächst nun bei der Ausländerbehörde anmelden. Dafür muss er Dokumente mitbringen wie die Wohnungsgeberbescheinigung und den Mietvertrag.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen soll oder der Wohnungsgeber? Weil im Mietvertrag wird mein Mann ja namentlich NICHT erwähnt.

Vielen Dank schonmal