Hallo User!

Ich habe einen Mietvertrag mit einer großen Wohngesellschaft geschlossen, Mietbeginn laut Mietvertrag ist der 01.07.

Die Schlüsselübergabe mit Abnahme- und Übergabeprotokoll des aktuellen Mieters soll/kann nach Aussagen der Gesellschaft auf Grund von Terminen erst am 05.07. erfolgen, was für mich allerdings nicht tragbar ist.

Jetzt ist es so, dass ich den aktuellen Mieter kenne und dieser auch nicht mehr in der Wohnung wohnt. Er hat auch kein Problem damit, dass ich bereits die Schlüssel von ihm bekommen würde, vor der offiziellen Übergabe mit der Gesellschaft.

Jetzt ist die Frage: Kann die Gesellschaft mir irgendetwas, wenn ich ab dem 01.07. in der Wohnung wohne weil mir der Vormieter die Schlüssel gegeben hat? Immerhin ist das laut Vertrag mein offizieller VertragsStart, die Miete und Kaution wurde auch bereits bezahlt und ich sehe mich diesbezüglich absolut im Recht, bin aber auf andere Meinung gespannt.

Viele Grüße