Ich wohne in einem Studentenwohnheim, es gibt starken Ungezieferbefall in meinem Zimmer, deshalb möchte ich ausserordentlich kündigen und so schnell wie möglich raus.
Im Mietvertrag gibt es eine Klausel, die besagt, dass die Kaution von 2 Monatsmieten bei fristloser/ausserordentlicher Kündigung in jedem Fall einbehalten wird.
Das kann so nicht rechtens sein, oder?