Miete neue Wohnung wie läuft das ab?
Hallo, wir haben eine neue Wohnung gefunden. Wenn wir in die neue Wohnung umgezogen sind, muss man direkt Miete bezahlen. Oder nicht, weil man ja eigentlich noch im Umzug ist & erst alle Möbel transportieren etc muss. Danke im Voraus!
10 Antworten
Miete und Kaution sind sofort zu bezahlen. Wann der Vertrag beginnt, solltet ihr ja wissen.
Das ist unabhängig davon, wann ihr tatsächlich einzieht.
Die einzig richtige Antwort:
Die 1. Miete und die 1. Kautionsrate ist mit vertraglich festgelegtem Mietbeginn an den Vermieter zu zahlen/zu überweisen, wenn du die Wohnung zum Mietbeginn übernommen hast.
Solltest du zum Mietbeginn die Wohnung aus selbstverschuldeten Gründen nicht übernehmen, hast du dennoch die Miete+Kautionsrate an den Vermieter zu entrichten.
Gibt der Vermieter die Mietwohnung nicht zum vereinbarten Mietbeginn an dich heraus, hast du keine Miete+Kautionsrate zu bezahlen.
Gedankenstütze: Der Tag des Abschlusses des Mietvertrages liegt meistens vor dem Tag des Mietbeginns.
Miete wird ab Vertragsbeginn fällig, gleichgültig ob Du nun zu diesem oder erst einem späteren Zeitpunkt in die Wohnung einziehst. Du kannst auch 3 Monate nach Vertragsbeginn einziehen.
Nix mit bla bla bla ! Dir erscheint meine Kritik als Kasperei?
" Miete wird ab Vertragsbeginn fällig" so dein Kommentar. Richtig ist aber: Miete wird mit Mietbeginn fällig ! Und dein Kommentar, die Miete müsse bis 3. WT eines Monats beauftragt worden sein, ist zwar richtig aber sehr entbehrlich, weil hier der Mietbeginn durchaus nicht mit dem Monatsbeginn gleichzusetzen ist.
Wenn der vertragliche Beginn des Mietverhältnisses der 01.09. ist, ist ab dem Zeitpunkt Miete und NK im voraus zu zahlen. Diese muss bis zum 3. Werktag des Monats angewiesen sein. Es ist völlig egal, ob du dich da noch im Umzug befindest. Du hast die Wohnung ab 01.09. gemietet. Ob du nun mit 3 Aldi-Tüten eingezogen bist, dich noch im Umzug befindest oder erst Mitte des Monats gedenkst einzuziehen - völlig egal. Maßgeblich ist der vertragliche Beginn des Mietverhältnisses.
Mal zum Vergleich: Du besuchst ein Schwimmbad und kaufst eine 2-Stunden-Karte. Abwann läuft die Zeit: Richtig mit passieren des Drehkreuzes und nicht mit dem ersten Sprung ins Wasser. Davor solltest Du Dich nämlich noch umziehen und duschen gehen. Erst dann bist Du bereit, ab 10 - 15 Minuten Deiner Schwimmzeit sind dennoch vorüber.
So ist es auch mit der Wohnung.
Nochmal falsch!