Miete neue Wohnung wie läuft das ab?

10 Antworten

Miete und Kaution sind sofort zu bezahlen. Wann der Vertrag beginnt, solltet ihr ja wissen.

Das ist unabhängig davon, wann ihr tatsächlich einzieht.


Gerhart  05.07.2019, 22:07

Alles falsch.

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Die einzig richtige Antwort:

Die 1. Miete und die 1. Kautionsrate ist mit vertraglich festgelegtem Mietbeginn an den Vermieter zu zahlen/zu überweisen, wenn du die Wohnung zum Mietbeginn übernommen hast.

Solltest du zum Mietbeginn die Wohnung aus selbstverschuldeten Gründen nicht übernehmen, hast du dennoch die Miete+Kautionsrate an den Vermieter zu entrichten.

Gibt der Vermieter die Mietwohnung nicht zum vereinbarten Mietbeginn an dich heraus, hast du keine Miete+Kautionsrate zu bezahlen.

Gedankenstütze: Der Tag des Abschlusses des Mietvertrages liegt meistens vor dem Tag des Mietbeginns.

Miete wird ab Vertragsbeginn fällig, gleichgültig ob Du nun zu diesem oder erst einem späteren Zeitpunkt in die Wohnung einziehst. Du kannst auch 3 Monate nach Vertragsbeginn einziehen.


Gerhart  05.07.2019, 22:07

Nochmal falsch!

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wilees  05.07.2019, 22:12
@Gerhart

Komplett richtig - der Vermieter hat ab Vertragsbeginn Anspruch auf Miete - auch wenn Du hier scheint's irgendwie etwas rumkaspern möchtest . Motto die Mietzahlung - muss erst bis zum 3. Werktag eines Monats beauftragt sein .... bla, bla bla.

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Gerhart  06.07.2019, 08:49
@wilees

Nix mit bla bla bla ! Dir erscheint meine Kritik als Kasperei?

" Miete wird ab Vertragsbeginn fällig" so dein Kommentar. Richtig ist aber: Miete wird mit Mietbeginn fällig ! Und dein Kommentar, die Miete müsse bis 3. WT eines Monats beauftragt worden sein, ist zwar richtig aber sehr entbehrlich, weil hier der Mietbeginn durchaus nicht mit dem Monatsbeginn gleichzusetzen ist.

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wilees  06.07.2019, 09:20
@Gerhart

Deine wichtigtuerische Wortklauberei / Haarspalterei ( "Erbsenzählerei" ) ist lächerliches blabla oder salopp gesagt Kasperei .

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Gerhart  06.07.2019, 12:16
@wilees

Ja, ich bin wichtigtuerisch, nein, ich zähle keine Erbsen, und die Mietgesetze im Bereich Vertragsdatum und Mietbeginn haben nichtst mit Haarspalterei zu tun.

Von dir bin ich allerdings bessere Kommentare gewöhnt.

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Wenn der vertragliche Beginn des Mietverhältnisses der 01.09. ist, ist ab dem Zeitpunkt Miete und NK im voraus zu zahlen. Diese muss bis zum 3. Werktag des Monats angewiesen sein. Es ist völlig egal, ob du dich da noch im Umzug befindest. Du hast die Wohnung ab 01.09. gemietet. Ob du nun mit 3 Aldi-Tüten eingezogen bist, dich noch im Umzug befindest oder erst Mitte des Monats gedenkst einzuziehen - völlig egal. Maßgeblich ist der vertragliche Beginn des Mietverhältnisses.

Mal zum Vergleich: Du besuchst ein Schwimmbad und kaufst eine 2-Stunden-Karte. Abwann läuft die Zeit: Richtig mit passieren des Drehkreuzes und nicht mit dem ersten Sprung ins Wasser. Davor solltest Du Dich nämlich noch umziehen und duschen gehen. Erst dann bist Du bereit, ab 10 - 15 Minuten Deiner Schwimmzeit sind dennoch vorüber.

So ist es auch mit der Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.