Vermieter renoviert Wohnung nach Auszug / Todesfall obwohl noch Miete gezahlt wird - rechtens?

11 Antworten

Der Vermieter renoviert ohne Genehmigung die Wohnung. Sprich den Vermieter darauf an, dass er hier illegal handelt und verhandele mit ihm über eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages im Einvernehmen.

Wie ist der Vermieter denn in die Wohnung gekommen?

Grundsätzlich habt Ihr - wenn Ihr denn Erben seid - das umfängliche Nutzungsrecht der Mietsache.

Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht des Vermieters, allerdings beträgt die Frist dann auch 3 Monate.

Wenn der Vermieter schon renoviert, ist für die Dauer der Renovierung keine Miete zu zahlen.

https://www.koelner-hug.de/der-verein/presse/presse0/einzelansicht/news/keine-mietzahlungspflicht-bei-renovierung-des-vermieters-vor-mietende/

das Urteil des KG Gerichts Berlin bezieht sich zwar auf das Gewerbe, lässt sich hier aber sicher auch auf Wohnraum übertragen.

Im Zweifel mal mit einem Anwalt sprechen.


Der Vermieter darf erst nach der Übergabe der Wohnung rein und renovieren. Mit der Übergabe endet eigentlich das Mietverhältnis.

Zum Sonderkündigungsrecht im Todesfall sollte es einen Passus im Mietvertrag geben. Ansonsten gibt es glaube ich im BGB einen Paragraphen dazu.


Sei froh, wenn die Wohnung Renoviert ist kann er sie Vermieten und wenn er jemand  find vor die 3 Monate muss die Miete nicht mehr bezahlen, und außerdem wär es nicht an euch sie zu Renovier, Farbe kaufen?

Schau mal hier !

BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

„Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“

Kündigung des Mietvertrags Wie kündige ich den Mietvertrag im Todesfall?

Sie als Erbe können die Wohnung des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen. Hierfür sollten Sie die Kündigung schriftlich verfassen, unterschreiben und das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben an den Vermieter schicken.

Die folgende Grafik zeigt Ihnen, wie eine Kündigung im Todesfall aussehen kann.

Entnommen aus : https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/mietrecht-im-todesfall.html