Meine Schwester bezog mit Ihrer Freundin eine WG. Die Kündigungsfrist betrug 2 Jahre. Zum Zeitpunkt des Auszuges (15.04.) wurde diese per mündlicher Vereinbarung aufgehoben, da sie den Auszugstermin überschritten hätte. Dennoch hat sie die Miete des gesamten Monates bezahlt. Hat sie ein Recht, die anteilige Miete 16.04. - 30.04. zurück zu verlangen? Vielen Dank im voraus!
Muss beim Auszug Mitte des Monats dennoch volle Miete gezahlt werden?
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